Hallo, Ich hatte vor ein paar Tagen schonmal nachgefragt wie es sich mit dem Umgangsrecht des Vaters mit einem Stillkind verhält. Sie schrieben, dass dieser üblicherweise im Beisein der Mutter stattfindet aber sie haben sicherlich überlesen, dass es eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt gegen den KV gibt, er hat mich während der Schwangerschaft geschlagen. Das ist keine bloße Behauptung, er hat es bei der Vernehmung auch eingeràumt Ich werde sicherlich nicht den Umgang begleiten und darauf warten, dass ihm beim nächsten Disput die Hand erneut ausrutscht. Alleine möchte ich ihm den Säugling dennoch nicht mitgeben. Ich werde mind. 6 Monate voll stillen Was gibt es da für Möglichkeiten? Grosseltern stehen aufgrund räumlicher Entfernung und Krankheit nicht zur Verfügung. Lieben Gruss La-floe.
von la-floe am 25.05.2013, 09:47