Umgangsrecht Hartz 4 Kostenerstattung durch Jobcenter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgangsrecht Hartz 4 Kostenerstattung durch Jobcenter

Guten Tag, ich beziehe seit meiner Trennung Hartz 4 und meine 4 ältesten Kinder wohnen beim Vater. Bei mir leben meine 4 jüngsten Kinder und ich beim Jobcenter für die Umgänge Fahrtkosten und auch Verpflegungskosten beantragt da. Mein Mann wohnt über 250 km entfernt und das ist laut Google Maps auch die kürzeste Strecke zu ihm mit dem PKW. Ich habe alle 2 Wochen und in den Ferien Umgänge. Pro Umgangswochenende entstehen also 4 Fahrten (Freitag 2/ Sonntag 2) die ich mit meinem PKW fahre. Eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist mir nicht möglich bzw. unzumutbar, die Erklärung hatte ich auch beim Jobcenter eingereicht. Von einer Jobcenter Mitarbeiterin wurde mir gesagt das ich da eine Pauschale von 0,20 pro Kilometer bekomme und daher keine Tankbelege aufheben muss da es sich um eine Pauschale handelt. Mein Mann musste die Umgänge nur schriftlich bestätigen und bisher wurde das Geld auch gezahlt. Nun heißt es aber im Schreiben des Jobcenters ich soll die Tankbelege nachreichen ab 1.11.2016 und das es nie eine Aussage von einer Mitarbeiterin gegeben hat das die Vorlage von Belegen entbehrlich ist. Jetzt soll ich eine ausführliche detaillierte schriftliche Erklärung zum zeitlichen und organisatorischen Ablauf zur Wahrnehmung des Umgangsrecht abgeben. Mit welchen Kindern bin ich zu meinen Mann gefahren, mit welchen Kindern bin ich nach Berlin gefahren und mit welchen fahre ich Sonntags wieder hin und zurück. Tankbelege habe ich nicht aufgehoben nach Aussage der Mitarbeiterin. Im Internet habe ich auch gelesen das 0,20 Cent pro Kilometer pauschal übernommen werden können. Da es sich um eine Pauschale handelt benötigt man keine Belege sondern nur die schriftliche Stellungnahme vom Vater das die Umgänge auch so stattgefunden haben. Die habe ich immer so eingereicht und das hat dem Jobcenter auch bisher genügt. Kann ich mich auf die Pauschale berufen und reicht die Stellungnahme meines Mannes aus um die Fahrkosten/ Verpflegungskosten erstattet zu bekommen oder bin ich verpflichtet die Tankbelege aufzuheben und einzureichen? Lg April-Tigerchen_2017

von April-Tigerchen_2017 am 15.03.2017, 08:38



Antwort auf: Umgangsrecht Hartz 4 Kostenerstattung durch Jobcenter

Hallo, ich wüsste nicht, dass es eine gesetzliche Regelung geht, wo drin steht, wie der Nachweis erbracht werden muss. Insofern wird dies dem Sachbearbeiter zu stehen. Die Aussage der Mitarbeiterin, dass sie die Belege nicht sehen will, könnten Sie wahrscheinlich nicht beweisen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2017



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