Liebe Frau Bader,
das Familiengericht hat einen 14 tägiges Umgangsrecht beschlossen.Die Fahrtkosten sind aber so hoch ( die Entfernung ist sehr groß) dass sie schlicht das Monatsbudget deutlich überstrapazieren. Einmal im Monat wäre es schon besser möglich. Die Fahrtkosten wurden bei der Verhandlung dummerweise nicht berücksichtigt.
Die Gegenpartei stellt auf stur und beharrt auf die 14 Tage Regelung. Der Umgangsberechtigte hat eine Arbeit und möchte auf keinen Fall Harz 4 beantragen. Muss der Umgangsberechtigte die 14 Tage einhalten auch wenns finanziell nicht möglich ist ?
Danke für ihre Antwort
LG Silke
von
Prinzessin
am 09.11.2012, 18:21
Antwort auf:
Umgangsrecht Fahrtkosten
Hallo,
zum Umgangsrecht kann man nicht gezwungen werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2012
Antwort auf:
Umgangsrecht Fahrtkosten
Entscheidend ist da wohl wer die Entfernung geschaffen hat.
Und ob der andere damit einverstanden war.
Es gibt Möglichkeiten sich vom Amt unterstützen zu lassen, es gibt Urteile da wurde das vom Unterhalt abgezogen, und es gibt auch Bahntickets zu günstigen Preisen. Und eine Vereinigung von Umgangselernteilen, die kostenlos Schlafplätze anbieten untereinander.
Bei Interesse bitte PN, dann such ich den Link mal.
Fazit : Beim Amt nachfragen und notfalls bei Gericht klären wenn das Kind verzogen ist.
von
Sternenschnuppe
am 09.11.2012, 18:27