Frage: Umgangsrecht/Besuchsrecht/zeiten

Hallo, meine kleine Tochter ist fast 3 Jahre alt, ich habe das alleinge Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Vater wohnt 450km entfernt in der Schweiz. Im Jahr 2012 war er 4 mal zu Besuch. Er teilt mir immer mit, wann er kömmen könnte, hat wieder eine Freundin diese auch 450km von ihn entfernt wohnt. Wenn ich dann mal nicht kann und ihn absage, heißt es ich verweigere ihn den Umgang. Nun habe ich ihn einen 2 wöchigen Besuchsplan für das ganze Jahr 2013 aufgestellt, nun kam " nach meiner Aufstellung kann er erst wieder im März kommen" und er habe mir doch den Tag im 12/13 Januar genannt, ja dieser war in meiner Liste nicht dabei, jedoch das WE darauf, davon schrieb er aber auch einmal nichts mehr, obwohl ich es schwarz auf weiß hab, dass er mir auch dieses WE zum besuchen nannte. ja nun bin ich wieder schuld... was soll ich machen? Er schläft immer hier, obwohl er immer und immer wieder mit neuen frechheiten kommt. Und das seit 2 Jahren, dann will er die kleine immer mitnehmen. Wo ich jedoch nicht zustimme, da sie ihn nicht wirklich kennt und ich ihn überhaupt nicht mehr traue. Was würdet ihr mir raten? VG

von agne-nuit am 12.01.2013, 19:01



Antwort auf: Umgangsrecht/Besuchsrecht/zeiten

Hallo, es sinnvoll, gemeinsam einen Jahresplan aufzustellen, dem sich beide Parteien gegenüber gebunden fühlen. Dies gilt auch unter Zuhilfenahme des Jugendamtes. Er hat grundsätzlich das Recht, das Kind mitzunehmen, bei einem Kind, das drei Jahre ist und den Vater so selten gesehen hat, jedoch wahrscheinlich nicht über Nacht. Sie haben auch keine Verpflichtung, ihn bei sich übernachten zu lassen, schon gar nicht,wenn er Ihnen dumm kommt. Ich würde das Jugendamt einschalten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2013



Antwort auf: Umgangsrecht/Besuchsrecht/zeiten

Zum Jugendamt zu gehen und da eine verlässliche Umgangsregelung treffen. Würde den auch nict bei mir schlafen lassen. Soll er sich in eine Pension einmieten, Kind tagsüber bespielen und am Abend da schlafen. 4x im Jahr ist wirklich zu wenig um eine gute Bindung zu haben. Alle 2 Wochen bei der Entfernung machbar, aber auch ein Kostending. Vielleicht kännt ihr Euch auf alle 6 Wochen einigen. Und wenn er Urlaub hat auch mal mehrere Tage. Kannst Du da auch mal hinfahren ? Kennst Du da wen ? Dann kann das Kind schon einmal da die Umgebung sehen, sich einfinden. Irgendwann wird er es mitnehmen, so kann es mit Dir zusammen seine Wohnung kennen lernen ?

von Sternenschnuppe am 12.01.2013, 22:32



Antwort auf: Umgangsrecht/Besuchsrecht/zeiten

Hallo, danke für die Antwort. kann ich drauf bestehen, dass er mit ihr hier spielt? Ich traue ihn überhaupt nicht mehr. Zudem kommt er nicht aus Deutschland. Nein, ich kenne dort niemanden, somit kann ich dort auch nicht wirklich kostengünstig schlafen. Ich habe ihn schon oft gefragt, warum er nicht auchmal ein paar Tage seines Urlaubes hier verbringt, keine Reaktion. Auch die letzten beide mal als er hier war, das erste mal musste er früher fahren, da er ja noch Besuch zu hause hatte und das letzte mal meinte er, er hätte einen Termin. Hmm, beides Sonntage und Wochenenden wo er mir nannte und nicht ich aufstellte. Wenn ihn sein Kind so interessieren würde, wie er es immer behauptet würde er den Besuch oder Termin anders legen, sowie auch mal ein paar Tage seines Urlaubes hier verbringen. Ich versuche es seit 2 Jahren im guten und lies ihn immer wieder hier nächtigen aber jedesmal wenn er hier ist, kommt kurz bevor er zurückfährt, der nächste hammer. Sorry für die länge.

von agne-nuit am 13.01.2013, 13:43



Antwort auf: Umgangsrecht/Besuchsrecht/zeiten

Ich sag mal so : Du kannst verlangen was Du willst, solange kein Richter was anderes beschließt :-) Dafür müsste er dann aber erst einmal klagen. Und dann ist es schon wichtig, dass die Dinge die Du verlangst nicht unmöglich oder frech und dreist sind. Und das sind sie in meinen Augen absolut nicht !!! Von daher lehne Dich entspannt zurück, biete ihm an wie Du es gerne haben möchtest, sei nett und freundlich, und verweise auf das Gericht, welches er gerne ! bemühen kann, denn auch Du wärest sehr angetan, wenn IHM endlich mal Verlässlichkeit beigebracht wird. Somit schlägst Du ihn mit eigenen Waffen und erfüllst alle moralischen Verpflichtungen. ( zumindest in meiner Moral ) Tür ist auf, er kann durchgehen, aber ihr springt nicht wie es ihm beliebt. So habt auch ihr Planungssicherheit.

von Sternenschnuppe am 13.01.2013, 15:23



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