Hallo Frau Bader Gleich mal zum Anfang: Ich fall hier aus dem üblichen Rahmen! Bin ein Vater eines zurückgehaltenen Kindes (in Deutschland) und lebe in der DomRep als Rentner. Das Verfahren nach HKÜ (OLG KA) sagt im Beschluß: Das Kind ist zurückzuführen. Nur die Mutter tut nichts dafür. Ich darf jetzt auch Unterhalt an die Unterhaltsvorschußkasse zahlen. Besser ist: Man kürzt die Rente auf 880 Euro. Meine Frage sind eigentlich 2 Fragen: 1. Welche Umgangskosten kann ich bei der Betrachtung MEINER Leistungsfähigkeit als Abzug beantragen? Ich war in der Zwischenzeit 3 x in Deutschland. Hier in der Wohnung habe ich ein Zimmer für die Tochter und die KV muß auch bezahlt werden. 2. Welche Möglichkeiten der Unterstützung zu den Umgangskosten hat die Mutter zu Reisen in die DomRep? Sie lebt von ALG II. Danke
von klauwi am 07.03.2015, 18:29