Frage: Umgang - was mitgeben?

hallo Frau Bader und alle anderen mit Ahnung, ich bin im Begriff, mich von meinem Freund zu trennen, Wir haben ein gemeinsames Kind (16 Monate) und ich einen Sohn aus meiner Ehe. In den letzten Jahren war es so, daß er auf meine Kosten in meiner Wohnung gelebt hat (ohne sich an Miete oder sonstwas zu beteiligen). Er hat eben einfach nix und bekommt nix auf die Reihe. Der Mietvertrag läuft auf meinen Namen, ich habe das alleine SR. Nun habe ich ihn gestern der Wohnung verwiesen. Und trotzdem er seit 1,5 Jahren auf meine Kosten lebt hat er die einzigen beiden Dinge, die ihm hier gehörten natürlich mitgenommen. Klaro ;-) Alles, aber auch wirklich alles, was für das Kind jemals angeschafft wurde habe ich bezahlt. Er hat zu Beziehungszeiten nichtmal eine einzige Socke fürs Kind gekauft. Schon als ich bei der Anschaffung nach einer Beteiligung seinerseits fragte sagte er immer: "wie denn? ich hab ja nix?". Die letzten 14 Monate haben wir von meinem Elterngeld gelebt (mehr schlecht als recht) ich habe in dieser Zeit einen Kredit aufnehmen müssen um uns zu finanzieren. Muß ich ihm beim Umgang Kindersitz, Buggy etc mitgeben oder kann ich verlangen, dass er sich diese Dinge selber besorgt? Ich möchte ungern, daß er sich weiterhin auf meinen Anschaffungen ausruhen kann, ich habe davon schlichtweg die Nase voll. Außerdem wird seine Whg demnächst zwangsgeräumt. Muß ich ihm die Kleine dahin mitgeben (Gerichtstermin war schon, er hat die Räumungsklage anerkannt. Seine Sachen sind in Kartons aber er hat noch keine Lagermöglichkeit). Außerdem ist er monatelang mit seinem Auto gefahren ohne, daß es versichert war. Es wurde dann zwangsstillgelegt. In dieser Zeit habe ich ihn nicht mit der Kleinen ins Auto gelassen. Kann ich verlangen, daß er mit Versicherungsschutz nachweist? Vielen Dank für Ihre/eure Meinung la-floe

von la-floe am 08.02.2011, 17:43



Antwort auf: Umgang - was mitgeben?

Hallo, Dinge wie zB der Autositz, den das Kind braucht, müssen Sie ihm im zweifel mitgeben. Wegen dem versicherungsschutz würde ich ihn freundlich fragen, wenn er es ablehnt würde ich es über die Polizei laufen lassen, obwohl das ja nichts mit dem Wohlbefinden des Kindes zu tun hat. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2011



Antwort auf: Umgang - was mitgeben?

ich verstehe dich voll und ganz, daß du die nase voll hast. leider interessiert es niemanden, ob der kv ein schmarotzer ist, du wirst ihn nicht zwingen können, kindersitz etc selbst zu besorgen. zum wohle und schutz deines kindes würde ich gewisse dinge aber lieber mitgeben, bevor er möglicherweise ohne kindersitz im auto fährt.... den versicherungsschutz würde ich bei ihm erfragen, über das zentralregister der versicherer kannst du möglicherweise herausbekommen, ob das stimmt ( wenn das auto aber stillgelegt ist, wird er keines haben oder?? ) wenn ihr euch nicht einigen könnt, wie und wo er das kind sieht, würde ich mich ans jugendamt wenden. die können vermitteln und ggf für einen betreuten umgang sorgen.

Mitglied inaktiv - 09.02.2011, 09:34



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