Frage: Ulruabsanspruch bei teilweisem BV

Hallo Frau Bader, ich habe seit Anfang Mai ein teilweises BV (50 %) durch den Arbeitgeber, zuvor habe ich voll gearbeitet. Ich arbeite jetzt 5x 4 Std. statt zuvor 5x 8h. Stehen mir nun für jeden Urlaubstag, den ich bis zum Mai erarbeitet habe 2 Urlaubstage zu, da ich da ja noch 8 Std. tätig war und jetzt nur noch 4, oder hat dies keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch? Danke für Ihre Antwort.

von Yadegar am 27.07.2016, 10:45



Antwort auf: Ulruabsanspruch bei teilweisem BV

Hallo, alles bleibt gleich wie ohne BV Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2016