Frage: Übliches Umgangsrecht?

Hallo, mein Partner und ich haben uns getrennt, da es einfach nicht mehr funktioniert zwischen uns. Wir haben eine fast 4 Monate alte Tochter, mit der ich in eine andere Wohnung ziehen werde. Meine Frage ist nun: was ist in dem Alter so die gewöhnliche Umgangsdauer? Also wie oft und wie lang? Wir sind unverheiratet. Ich habe noch das alleinige Sorgerecht, werde ihm aber das geteilte übertragen. LG

von Mella1307 am 13.01.2017, 14:08



Antwort auf: Übliches Umgangsrecht?

Hallo, das kommt auf die Bindung an. Wenn diese eng ist, durchaus auch über NAcht. Machen Sie einen Termin beim JA Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2017



Antwort auf: Übliches Umgangsrecht?

Mach das bloß nicht und lass das Sorgerecht noch teilen.....Umgangsrecht hat er doch eh. Also ich habe damals vor der Schwangerschaft beides machen lassen, also Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht geteilt. Ich würde es nicht wieder machen weil es mit der Zeit immer wieder zu reibereien kommt. Du brauchst zB am Flughafen ein Schreiben mit Kopie vom Personalausweis von ihm das du ins Ausland reisen darfst also falls das Personal es verlangt, du musst ihn fragen wegen Umzug, Kita Anmeldung, Schule, Op's usw....also ich würde es definitiv nicht nochmal machen. Zum Umgang ich denke bei so kleinen Kindern ist jedes zweite WE zu wenig....würde schon sagen ein-zwei mal die Woche ein paar Stunden und jedes zweite WE halt ohne Übernachtung.

von Micky86 am 13.01.2017, 14:18



Antwort auf: Übliches Umgangsrecht?

Hier wird es von meinen Kollegen so entschieden, dass die Väter unter der Woche 1 Mal für 2 - 3 Stunden und am Wochenende einen ganzen Tag in dem Alter den Umgang hatten. Ab dem 1. Geburtstag wird immer 1 Nachmittag unter der Woche sowie jedes 2. Wochenende von Freitagabend bis Sonntagabend dem jeweils anderen Elternteil (also derjenige, bei dem das Kind nicht wohnt) zugesprochen. Feiertag im Wechsel (also jedes Jahr abwechselnd Weihnachten bzw. Ostern - nicht beides im selben Jahr), Geburtstage ebenfalls im Wechsel und Ferien vor der Schule 6 Wochen auf das Jahr verteilt, wobei immer mindestens 1 Wochen am Stück und maximal 3 Wochen am Stück zu nehmen waren. Ab der Schule jeweils die Ferien zur Hälfte. Das ist vor Ort der bislang noch "übliche" Tarif. Ausnahme ist natürlich, wenn die Eltern etwas anderes vereinbaren. Jetzt geht der Trend ganz stark zum Wechselmodel - der Bezirk wird wohl dazu übergehen, dass ab dem 1. Geburtstag das Wechselmodel, welches eine 50 Prozent Aufteilung der Zeit zwischen beiden Eltern vorsieht, zum "Standart" wird .... wir werden sehen, was wir da in den nächsten Jahren hier im Gerichtsbezirk so an Erfahrungen zurückbekommen (ist leider etwas experimentieren am Kind, da es kaum Erfahrungswerte gibt).

Mitglied inaktiv - 13.01.2017, 14:56



Antwort auf: Übliches Umgangsrecht?

Klar, dann braucht man halt eine Negativbescheinigung vom Jugendamt wenn der Vater kein Sorgerecht hat. Lauferei hat man also so oder so. Und wenn der Vater es beantragt wird er es wohl auch bekommen - außer die Mutter kann eine massive Kindeswohlgefährdung nachweisen. Dafür gibt es dann auch noch Stress auf Elternebene. DEN !!! Ärger kann man sich auch sparen indem man als Mutter auf etwas "verzichtet", was dem Vater genauso zusteht.

Mitglied inaktiv - 13.01.2017, 15:19



Antwort auf: Übliches Umgangsrecht?

Gegen das geteilte Sorgerecht kann ich nichts machen seit der Gesetzesänderung. Solange keine Gefährdung des Kindswohl vorliegt komm ich nicht drum herum. Will es auch nicht aber da geht kein Weg dran vorbei....

von Mella1307 am 13.01.2017, 15:21



Antwort auf: Übliches Umgangsrecht?

Hallo Mella1307, ich bin in der gleichen Situation nur eben als Vater. Seh das gemeinsame Sorgerecht nicht als etwas negatives, es ist viel mehr eine Chance das beste für euer gemeinsam es Kind zu erreichen. Wenn ihr euch nicht getrennt hättet würdet ihr doch auch versuchen das Beste für euer Kind herauszufinden. Die Beziehung zwischen Vater und Kind hat in erster Linie nichts mit der Beziehung zwischen Mutter und Vater zu tun. Ich darf meine Tochter eine Stunde pro Woche sehen, was für einen Vater viel zu wenig ist. Angemessen wäre zwei mal pro Woche für ca 2 Stunden solange du stillst, danach ist ein Besuch in der Woche für min. 2Stunden und ein ganzer Tag am Wochenende zu empfehlen, damit eine enge Bindung aufgebaut werden kann. Mehr Zeit ist natürlich immer besser. LG

von p...082016 am 14.01.2017, 09:57



Antwort auf: Übliches Umgangsrecht?

Ich habe ja nicht vor den Umgang zu unterbinden. Soll er gerne 3-4 x die Woche haben. Nur auf die Teilung des Sorgerechts würd ich gern verzichten weil das mit ihm NUR Ärger geben wird...

von Mella1307 am 14.01.2017, 22:17



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