Hallo Frau Bader,
Resturlaub von "vor den Kindern" ist doch übertragbar? (hatte letzte Woche bereits geschrieben): BAG, 20.5.2008, 9 AZR 219/07
Was mich interessieren würde: Wird dieser Resturlaub dann auf TZ "umgerechnet" oder bleibt es bei der gleichen Anzahl von Tagen?
Erscheint ungewöhnlich: So wären 10 Tage (Rest-)urlaub bei VZ-Vertrag-5-Tage-Woche ja zwei Wochen, bei 2-Tage-TZ fast ein voller Jahresurlaub?
Danke & viele Grüße
Memem
von
Memem
am 13.11.2012, 09:58
Antwort auf:
Übertragung Resturlaub
Hallo,
es ist nicht so, dass ein Urteil verbindlich ist. Hier haben verschiedenste Senat des BAG unterschiedliche Auffassungen.
Grundsätzlich ist der Urlaub anteilig zu nehmen. Es muss aber, wenn zum Beispiel ein Urlaubstag vorher ein 8 h Tag und jetzt in 4 h Tag ist, der 8 h Tag gezahlt werden.
Liebe Grüße,
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2012
Antwort auf:
Übertragung Resturlaub
Wenn Du in TZ genausoviel Tage pro Woche arbeitest bleibt die Zahl gleich. Es sind Urlaubstage und nicht Urlaubsstunden.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 13.11.2012, 11:37
Antwort auf:
Übertragung Resturlaub
Tu ich nicht, aus früher 5 Arbeitstagen (VZ) sind jetzt 2 (TZ) geworden. Deshalb meine Frage ... Danke und Grüße
von
Memem
am 13.11.2012, 14:14
Antwort auf:
Übertragung Resturlaub
Der Urlaub ist ja mit Vollzeitarbeitszeit verdient, daher bleibt er erhalten. Neuer Urlaub wird natürlich nur anteilig gewährt, weil man ja weniger Tage nehmen muss. Es gibt ein EuGH Urteil dazu, allerdings für Österreich. Schauen Sie mal in der Suchfunktion des EuGH.
Der AG müsste den Resturlaub bei Beendigung des AV ja auch vollständig in Geld ausgleichen.
von
Lina_100
am 13.11.2012, 21:33