Hallo, mein Sohn wurde am 15.07.2014 geboren, bei meinem alten Arbeitgeber habe ich damals ein Jahr Elternzeit und die Übertragung von 12 Monaten beantragt und genehmigt bekommen.
Ab dem 01.07.2015 habe ich bei einem neuen Arbeitgeber angefangen. Ich habe ebenfalls die Übertragung der 12 Monate beantragt, dies wurde abgelehnt mit dem Hinweis auf den Arbeitgeberwechsel.
Ist dies richtig? Mein Sohn ist doch noch nicht einmal zwei Jahre alt?
Danke
von
Bienchen2306
am 15.06.2016, 21:02
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit nach Arbeitgeberwechsel.
Hallo,
für wann wollen Sie die Elternzeiten übertragen?
Für die Zeit nach dem dritten Geburtstag? Dann muss der Arbeitgeber zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2016
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit nach Arbeitgeberwechsel.
Das ist schon richtig, der Anspruch verfällt mit dem Arbeitgeberwechsel. Wie war denn der Plan? Arbeitgeber wechseln und dann direkt 12 Monate Elternteil?
von
Sonnenschein007
am 15.06.2016, 21:43
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit nach Arbeitgeberwechsel.
Sorry ich habe die Daten nicht genau gelesen. Also arbeiten Sie ja schon fast 1 Jahr wieder, der Arbeitgeber ist im Recht
von
Sonnenschein007
am 15.06.2016, 21:57
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit nach Arbeitgeberwechsel.
Meine Auffassung:
Elternzeit gibt es bis zum 3. Lebensjahr.
Bis zu 12 Monate können übertragen werden. Wenn 12 Monate übertragen werden sollen, muss dies vor dem 2. Geburtstag beantragt werden.
An Vereinbarungen zwischen AN und AG1 muss sich AG2 nicht halten. Die alten Vereinbarungen sind hinfällig - haben mit dem neuen AG nix zu tun.
Wenn das Kind also noch keine 2 Jahre alt ist, kann beim neuen AG wieder die Übertragung von Elternzeit beantragt werden. (Dieses kann ganz normal genehmigt oder abgelehnt werden).
Es wäre auch möglich, mit einer Anmeldefrist von 7 Wochen, beim neuen AG in Elternzeit zu gehen. Solange man innerhalb der ersten 3 Lebensjahre ist.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 15.06.2016, 23:36
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit nach Arbeitgeberwechsel.
Hallo Frau Bader,
Ich wollte die 12 Monate auf einen Zeitraum nach dem 3. Geburtstag übertragen.
Der Arbeitgeber lehnt dies mit der Begründung ab, dass ich zum Zeitpunkt der Geburt noch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war.
Ablehnen dürfte er doch aber nur aus betrieblichen Gründen, oder nicht?
von
Bienchen2306
am 16.06.2016, 21:01