Übertragung Elternzeit bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Übertragung Elternzeit bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

Liebe Frau Bader, meine Tochter ist im Mai 2011 geboren. Das erste Jahr Elternzeit habe ich genommen, das zweite Jahr hat mein Ehemann in Anspruch genommen. Jetzt möchte ich mir jedoch die restlichen zwölf Monate Elternzeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres von unserer Tochter von meinem Arbeitgeber übertragen lassen. Wann muss ich diesen Antrag spätestens stellen? Kann mein Arbeitgeber diesen Übertrag ablehnen? Ich bin mir nämlich noch nicht so sicher ob ich den Antrag stellen soll, da ich Angst habe, dass dieser Antrag bei meinem Arbeitgeber schlecht ankommt! Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vielen herzlichen Dank.

von Silvi_77 am 19.01.2013, 01:53



Antwort auf: Übertragung Elternzeit bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

Hallo, wann wollen Sie die EZ nehmen? Bevor o nachdem das Kind 3 ist? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2013



Antwort auf: Übertragung Elternzeit bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

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von Silvi_77 am 23.01.2013, 06:07



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