Hallo Frau Bader,
mein Sohn ist am 6.3.13 geboren. Bisher habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen und arbeite seit 1.5.2014 in TZ in EZ. Am 5.3.15 läuft also meine Elternzeit aus. Danach arbeite ich wieder voll bzw. gehe ab dem 13.3.15 wieder in MuSchu.
Ich habe bereis am 2.12.14 den Antrag auf Übertragung der letzten 12 Monate Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr gestellt. Gibt es gesetzlich eine Frist bis wann mir mein Arbeitgeber zu- oder absagen muss ? Und kann er einfach ablehnen oder braucht er eine Begründung ?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
MfG
Mimi
von
Mimi_02
am 06.01.2015, 21:19
Antwort auf:
Übertrag Elternzeit auf 3.-8. Lebensjahr
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie gar keinen konkreten Antrag gestellt. Wie soll er dann entscheiden, ob es betrieblich passt?
Nach meinem Dafürhalten haben Sie nur Anspruch auf eine Antwort, wenn Sie einen genauen Antrag stellt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2015
Antwort auf:
Übertrag Elternzeit auf 3.-8. Lebensjahr
Hallo Frau Bader,
ich habe den Antrag auf Übertrag gestellt, ohne einen genauen Zeitraum zu nennen in dem ich den übertragenen Anteil nehmen will. Ja. Aber das ist nach allem was ich bisher gelesen habe möglich. Mein Mann arbeitet im gleichen Unternehmen, aber in einem anderen Bereich. Er hat den Antrag genauso gestellt wie ich, und der wurde bereits genehmigt. Bei ihm ist aber ein anderer Sachbearbeiter zuständig.
Meine Bearbeiterin sagt, sie sei überlastet...
von
Mimi_02
am 08.01.2015, 20:04