Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin in der 12. SSW und im individuellen Beschäftigungsverbot. Ich habe 125 Überstunden vor der Schwangerschaft erarbeitet. Mein Chef plant jetzt, dass ich die Überstunden bis zur +/- 0 abbummel, da ich jetzt ja weniger Aufgaben im Betrieb übernehmen kann. Erst wenn ich bei +/-0 angekommen bin, greift lt seiner Aussage die KK und bezahlt die Stunden, die ich nicht gearbeitet habe. Ist das rechtens?
Oder drückt er sich damit nicht um die Auszahlung bzw die Möglichkeit, dass ich die Stunden abbummel?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
catshine
von
catshine
am 27.12.2016, 16:14
Antwort auf:
Überstundenabbau im individuellen Beschäftigungsverbot
Hallo,
haben Sie ein Teil-BV? Oder kann er Sie nur begrenzt einsetzen?
Eigentlich ist das nicht zulässig
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Überstundenabbau im individuellen Beschäftigungsverbot
Wie ist der Wortlaut des Attests genau?
Du schreibst "... weil ich jetzt ja weniger Aufgaben im Betrieb übernehmen kann", also arbeitest du doch noch im Betrieb?
Mitglied inaktiv - 30.12.2016, 17:27
Antwort auf:
Überstundenabbau im individuellen Beschäftigungsverbot
Ich arbeite noch im Betrieb und ein Attest liegt mir noch nicht vor. Meiner Krankenkasse ist auch noch kein BV zugeschickt worden.
Wenn dieses Vorgehen meines AG nicht zulässig ist, wie soll ich dagegen vorgehen? An wen wendet man sich in solch einer Situation bzw. welche gesetzliche Grundlage unterstützt mich?
von
catshine
am 02.01.2017, 18:08