Hallo, Ich fange am 26.8. nach 10 Monaten Elternzeit wieder an zu arbeiten. Vorher war ich seit Beginn der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Was passiert mit meinen Überstunden, die sich vorher angesammelt haben? Sind diese verfallen? MfG Julia Zeblin
von Julia2002 am 19.08.2019, 20:56