Guten Tag Frau Bader, während meiner Elternzeit arbeite ich in Teilzeit. Ich weiß, dass man nicht regelmäßig mehr als 30 Wochenstunden arbeiten darf und mit meinem Vertrag über 25 Wochenstunden ist das auch eigentlich kein Problem. Durch ein Sonderprojekt einmaliger Natur bin ich nun einige Male jedoch knapp über diese Grenze gekommen. Das Projekt ist beendet und nun steht nichts dergleichen mehr an. Gedanken mache ich mir trotzdem, ab welcher Häufigkeit eine Überschreitung der 30 Stunden nicht mehr als Ausnahme anerkannt wird? Und wer würde in einem solchen Fall eigentlich entscheiden, dass man aus der Elternzeit genommen wird? Vorab besten Dank für Ihre Hilfe!
von Clasia am 17.06.2014, 22:02