Überstunden auszahlen lassen - Ehemann Grenzgänger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Überstunden auszahlen lassen - Ehemann Grenzgänger

Hallo! Folgender Fall: ab Mitte April 2017 werde ich (wenn alles gut läuft) in den Mutterschutz gehen. Sollte ich alle Überstunden und Resturlaubstage vorher nehmen, wäre mein letzter Arbeitstag sogar der 02.12.2016 Ich würde aber auch bis 17.2.2017 arbeiten, zwar vorher hier und da Überstunden abbauen, aber ganz werde ich von dem Berg nicht runter kommen. Eine Variante wäre also die restlichen Überstunden und Urlaubstage ausbezahlen zu lassen. Nun meine Frage: Lohnt es sich denn, wenn ich Monat für Monat einen Mehrbetrag auf dem Lohnzettel ausbezahlt bekomme? Wir leben in Deutschland, ich arbeite auch hier. Mein Mann jedoch in der Schweiz. Wir sind beide Steuerklasse 4 und zusammen veranlagt. Ich habe Sorge dass wir die geballte Rechnung vom Finanzamt dann bekommen wenn die sehen dass wir am Ende vom Jahr soviel mehr verdient haben, wir nachzahlen müssen und mein Mann für seine 3-monatliche Steuervorauszahlung höher eingestuft wird. Und wir am Ende von dieser Auszahlerei gar nichts haben. Gibt es einen besseren Weg oder irgendetwas, das wir beachten könnten? Vielen Dank!

von anucina am 20.10.2016, 21:17



Antwort auf: Überstunden auszahlen lassen - Ehemann Grenzgänger

Hallo, es ist nicht möglichj, sich den Urlaub auszahlen zu lassen. Bzgl. der Überstunden kommt es auf den Vertrag an. Das erhöht das EG - bzgl. der Steuern kann ich keine pauschale Aussage treffen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2016



Antwort auf: Überstunden auszahlen lassen - Ehemann Grenzgänger

Überstunden sind normalerweise in Freizeit auszugleichen. Urlaub wird entweder genommen oder bis nach der Mutterschutzfrist bzw. nach der Elternzeit gutgeschrieben. Ich weiß nicht, ob du einfach so wählen kannst wie du möchtest. Hat der Arbeitgeber eine Meinung dazu?

Mitglied inaktiv - 20.10.2016, 22:10



Antwort auf: Überstunden auszahlen lassen - Ehemann Grenzgänger

Mein AG möchte von sich aus den übrigen Urlaub und die Überstunden ausbezahlen da sie mich nicht schon ab dem 02.12. "entbehren" können. Ich weiß nicht ob ich zustimmen soll.

von anucina am 20.10.2016, 22:26



Antwort auf: Überstunden auszahlen lassen - Ehemann Grenzgänger

Zumindest der Urlaub verfällt nicht, er bleibt erhalten bis nach der Elternzeit, so sagt es das Gesetz.

Mitglied inaktiv - 20.10.2016, 22:33



Antwort auf: Überstunden auszahlen lassen - Ehemann Grenzgänger

Ja, das habe ich in den letzten Stunden schon öfters gelesen - in welchem Gesetz steht das genau drin? Habe leider noch keine Info gefunden wo es drin steht - dann kann ich mich bei meinem AG darauf beziehen und er soll mir nur die Überstunden auszahlen (die auch 45 Tagen entsprechen...) Aber dann könnte ich ab 08.02. zu Hause bleiben wenn ich den gesamten Resturlaub von 46 Tagen vor dem Mutterschutz nehme.

von anucina am 20.10.2016, 22:38



Antwort auf: Überstunden auszahlen lassen - Ehemann Grenzgänger

Was aber die Versteuerung angeht (wie oben gennant), bin ich immer noch ratlos.

von anucina am 20.10.2016, 22:39



Antwort auf: Überstunden auszahlen lassen - Ehemann Grenzgänger

Dass der Urlaub erhalten bleibt bis nach der Mutterschutzfrist steht in §17 MuSchG. Dass Urlaub der Erholung dienen soll steht im BUrlG. Dieses Gesetz sieht auch nur einen Fall vor, bei dem der Urlaub in Geld ausgezahlt werden darf: nämlich, wenn das Arbeitsverhältnis endet (z.B. Kündigung, Ende der Befristung) und der Urlaub nicht vorher genommen werden konnte BUrlG §7 (4).

Mitglied inaktiv - 20.10.2016, 23:01



Antwort auf: Überstunden auszahlen lassen - Ehemann Grenzgänger

Ich kann nur dringend raten einige Überstunden und Urlaubstage für nach der EZ aufzuheben. Manche Kinder sind gerne mal krank, da kommen extra Urlaubstage oder Überstunden SEHR gelegen. Lies das MuSchuG und BEEG, da steht auch einiges zum Urlaub drin. Ich verstehe, dass dein AG seine Bilanz verschlanken will, aber so sind nun mal die Gesetze, er DARF Urlaub gar nicht auszahlen. Zur Versteuerung: ggf. müsst ihr beim FSA argumentieren dass das höhere Einkommen einmalig war und dadurch sich kein Grund für eine höhere Steuervorauszahlung ergibt. Bitte denkt auch an den Progressionsvorbehalt vom Elterngeld! Gruss D

von desireekk am 21.10.2016, 17:16



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