Hallo Frau Bader, Ich arbeite neben meiner Vollzeittätigkeit 2x/Woche als Nachtbereitschaft in einem Jugendinternat. Nun bin ich schwanger und muss dadurch nachts nicht mehr arbeiten. Der AG der Nebentätigkeit wird Interesse daran haben mich ersatzweise tagsüber zu beschäftigen, was dann aber im Gesamten zu einer tägl. Arbeitszeit von mind. 10 Std. führen würde, ist dies , da es sich um 2 versch. Arbeitgeber handelt , zulässig. Wäre es rechtl. möglich, dass mein Arzt nur für den Zweitjob ein Beschäftigungsverbot erteilt? Vorab herzlichen Dank für Ihren Rat. Grüße
von shine023 am 14.07.2014, 18:47