Übernahme aus Zeitarbeit nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Übernahme aus Zeitarbeit nach Elternzeit

Guten Tag, ich (männlich) möchte ab Geburt für die ersten 3 Lebensmonate meines Kindes Elternzeit nehmen. Dies habe ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) benatragt und genehmigt bekommen. (Voraussichtliches Geburtsdatum: 15.04.2014) Die Firma "XYZ" in der ich über die Zeitarbeitsfirma tätig bin, möchte mich nach meiner Elternzeit übernehmen. Nun mein Problem: Wenn ich einen Arbeitsvertrag mir der Firma "XYZ" schließen möchte, muss ich rechtlich gesehn zuerst mein Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma kündigen, oder? Wenn das Kind aber beispielweise zu früh auf die Welt kommt, hätte ich eine Lücke in der ich nicht Erwerbstätig bin. Die möchte ich verhindern. Dazu würde mir einfallen, dass ich der Zeitarbeitsfirma ja whrend der Elternzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit kündigen kann. (Dann hätte ich hier ein variables Datum und keine "Lücke" wenn das Kind früher kommt) Wie gestalte ich aber den Arbeitsvertrag mit der Firma "XYZ"? Diese möchten den Vertrag bereits vor Antritt meiner Elternzeit mit mir schließen. Doch zu diesem Zeitpunkt wäre weder die Kündigung bei der Zeitarbeitsfirma erfolgt, noch das Datum meines Wiedereinstiegs bekannt. Was nun? Kann ich einen vorläufigen Vertrag mit der Firma "XYZ" schließen und den Beginn der Tätigkeit später anpassen? Wie ist das dann mit der Kündigung bei der Zeitarbeitsfirma? Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 11.02.2014, 15:10



Antwort auf: Übernahme aus Zeitarbeit nach Elternzeit

Hallo, das mit der Kündigung ist eine gute Idee.noch besser es ist aber doch eigentlich, wenn Sie bei der neuen Firma schon vor oder während der Elternzeit den Vertrag schließen und einfach die Elternzeit beim neuen Arbeitgeber nehmen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2014



Antwort auf: Übernahme aus Zeitarbeit nach Elternzeit

Könntest du, um eine Lücke zu schließen, nicht Urlaub oder Überstunden nutzen? Dann könntest du zum 01.08. bei XYZ anfangen. Und ginge die Elternzeit bis 14.07. bräuchstest du 13 Tage Urlaub oder Überstunden. Bei verspäteter Geburt und "längerer" Elternzeit eben weniger Tage, der Rest kann ausbezahlt werden. Du könntest aber auch die Elternzeit bis 31.07. gehen lassen und das Elterngeld nur für die 1-3 Lebensmonate beantragen. Dann hast du ab (evtl) 15.07. nur noch Elternzeit (ohne Elterngeld), könntest aber pünktlich und planungssicher in der neuen Firma anfangen! Gruß Sabine

von SumSum076 am 12.02.2014, 10:17



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