Frage: Übernachtung bei Vater

Hallo, ich habe einen 3,5 jährigen Sohn, der Vater hat uns als der Kleine 9 Monate alt war wg. einer anderen Frau verlassen. Der Kleine hat bisher nicht bei ihm übernachtet, das wollte der Vater nicht da der Kleine sehr unruhig geschlafen hat. Jetzt habe ich seit 4 Monaten auch einen neuen Partner. Der Kleine hat eine sehr gute und innige Beziehung zu meinem neuen Partner. Der Vater hat sich bisher auf keine festen Zeiten bzgl. der Treffen eingelassen da er in seiner Freizeit sehr eingespannt ist und nie genau weiß wann er Zeit hat. Jetzt aber möchte der Vater, dass der Kleine auch bei ihm übernachtet. Ich denke, er soll sich erstmal ganze Tage mit seinem Sohn beschäftigen, dann kann man wg. der Nächte schauen. Er hat den Kleinen tagsüber mal gefragt, ob er bei ihm auch mal schlafen möchte (auch das soll wieder nicht regelmäßig sein, dann kann er ja seinen Hobbies nicht mehr nachgehen), der Kleine hat wohl ja gesagt, die nächsten drei Nächte hatte ich ein total gestörtes, weinendes Kind zu Hause, er hat immer gesagt, er wolle nicht beim Papa schlafen, nachts will er bei mir sein. Haben Sie hier einen Rat? Danke und Gruß

Mitglied inaktiv - 05.09.2011, 21:09



Antwort auf: Übernachtung bei Vater

Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife - Ferien/ Feiertag etc. sollte man sich gütlich einigen und eine hälftige Teilung vornehmen Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2011



Antwort auf: Übernachtung bei Vater

wenn du den vater nicht davon überzeugen kannst, daß das nicht von 0 auf 100 gehen kann bei so einem kleinen kind, würde ich das jugendamt um vermittlung bitten. vll können die ihm das erklären, daß das kind langsam und behutsam zum umgang geführt werden muß.

Mitglied inaktiv - 06.09.2011, 09:32



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Übernachtung beim Vater

Guten Tag, bei uns wird bald die Frage aufkommen ab wann meine Tochter bei ihrem Vater schläft. Sie ist jetzt 11 Monate alt und wir wohnen fast 300km vom Vater entfernt. Momentan stille ich noch, daher stellt sich die Frage jetzt noch nicht aber was ist danach? Ab welchem Alter verstehen Kinder sowas? Sie hat noch nie irgendwo ohne mich übernachtet...


Übernachtung beim Vater 11 Monate junges Kind

Hallo Frau Bader, Sie meinten es sei eine Frage des Verhältnisses und wann wir uns getrennt haben. Wir leben seit 2 Monaten getrennt und der Vater kommt momentan alle 4-5 Wochen einen Nachmittag für 2-3h. Voriger Post: Guten Tag, bei uns wird bald die Frage aufkommen ab wann meine Tochter bei ihrem Vater schläft. Sie ist jetzt 11 Monate al...


Übernachtung

Sehr geehrte Frau Bader, es sind schon viele Fragen zu dem Thema gestellt worden, so eine richtig passende Information zu unserer Situation habe ich noch nicht gefunden. Daher: Der Vater hat sein Kind (jetzt 2 Jahre) in den ersten zwei Lebensjahren nur selten gesehen (ca. 6 Mal). Im ersten Jahr sagte er, daß Menschen an die ersten drei Lebens...


Übernachtung beim Vater

Hallo Frau Bader, mein Partner hat einen 14 Monate alten Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Mein Partner besucht seinen Sohn zweimal die Woche und passt auch alleine auf ihn auf, d.h. er versorgt ihn mit Essen, bringt ihn zu Bett usw. Nun wollen wir in Kürze in eine größere Wohnung ziehen, sodass der Kleine auch ein Platz bei uns hat. Natürlich ...


Übernachtung WB Stillzeit

Hallo! Meine Tochter ist 1 Jahr und 9 Monate alt. Sie besucht die Krippe, ich gehe arbeiten. Wir stillen noch morgens, nachmittags, (nach der Arbeit), abends und nachts. Für April plant mein Arbeitgeber (großer städtischer Träger) eine Weiterbildung, die über 2 Tage geht, also mit Übernachtung. Das soll für alle 350 Mitarbeiter Pflicht sein. Mei...


Umgang mit Übernachtung unter welchen Umständen?!

Guten Abend, zur Zeit setze ich den Umgang mit dem KV aus Gerechtfertigten Gründen aus, vieles ist zur Zeit in Klärung. Der Vater wohnt in einem Haus wo er ein Zimmer gemietet hat und noch ein eigenes Badezimmer hat. In dem Haus wohnen noch zwei ältere Männer, davon hat einer dieses Jahr noch einen Alkoholentzug gemacht und der andere trinkt auc...


Übernachtung beim Kindsvater

Guten Abend, mein Sohn ist 9 Wochen alt und ich teile mir mit dem Kindsvater das Sorgerecht, lebe aber getrennt. Ich gebe ihm alle 2 bis 3 Tage für ca. 3 Stunden die Möglichkeit sein Kind bei mir zu sehen oder spazieren zu gehen. Der Kleine wird zwar nicht mehr gestillt, er kann sich allerdings nur bei mir beruhigen und muss sich immer wieder ve...


Übernachtung bei der Freundin meines exmannes

Hallo,bin nun seit 2020geschieden aus der Ehe kommen meine Söhne 8und 14jahren,der Kindesvater hat seine eigene Wohnung dennoch hat er ein Zimmer für die Jungs bei der Freundin eingerichtet,wo Betten und Schrank aufgebaut wurden.meine Jungs möchten den Kontakt zu der Frau absolut nicht haben da sie dauerhaft spitz Bemerkungen auf Kosten der Kinder ...


Kann Vater Übernachtung verlangen, obwohl Mutter noch stillt?

Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht haben Sie meine Frage bereits einmal im Forum beantwortet, leider bin ich nicht fündig geworden. Ich stille mein 1-Jähriges Kind nachts noch sehr viel. Flasche nimmt sie nicht und bisher haben auch keine anderen Beruhigungsmethoden geholfen. Wir üben also noch das Einschlafen ohne Brust. Der Kindsvater ...


Diebstahl Schule Übernachtung

Liebe Fr. Bader, meiner Tochter (2. Klasse) wurde während einer Übernachtung in der Schule ein Kuscheltier geklaut. Sie machte gleich nach dem sie den Verlust bemerkte ihre Lehrerin darauf aufmerksam welche ihr versprach, sich am nächsten Morgen darum zu kümmern was leider vergessen wurde (da hatte das Kuscheltier die Schule definitiv noch nich...