Guten Tag Frau Bader,
ich bin in Elternzeit Kind Nr. 3 und habe noch einige Monate Elternzeit "übrig" aus Elternzeit Kind Nr. 2, weil mein drittes Kind innerhalb der drei Jahre Elternzeit Nr. 2 geboren ist.
Kann ich die Elternzeit Nr. 2 an die Elternzeit Nr. 3 hinten anhängen? Ich meine, dass das seit 2012 möglich wäre, finde aber nichts sicheres dazu.
Hintergrund: ich möchte noch länger Teilzeit und nicht wieder Vollzeit arbeiten müssen.
Vielen Dank im Vorraus,
von
sawi25
am 08.09.2017, 11:56
Antwort auf:
Überlappende Elternzeit
Hallo,
bitte stellen Sie die Frage neu u nennen Sie die Geburtsdaten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2017
Antwort auf:
Überlappende Elternzeit
hast du die elternzeit 2 einen tag vor dem mutterschutzbeginn kind 3 beendet? hast du die übertragung von resten beantragt? dann ja. ansonsten wirds schwierig
von
mellomania
am 08.09.2017, 21:31
Antwort auf:
Überlappende Elternzeit
Hallo,
bitte stellen Sie die Frage neu u nennen Sie die Geburtsdaten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2017