Hallo Frau Bader!
Per Gericht wurde ein Umgangsrecht vereinbart, das der KV seine Kinder jedes 2. WE sieht und einmal die Woche. Es kommt immer häufiger vor, das die Kinder am Umgangstag nicht vom KV abgeholt werden, da dieser zu dem Zeitpunkt auf Arbeit ist. Die Kinder verbringen dann die Zeit bei der Uroma, wo fast kein Kontakt besteht. Muss ich die Kinder überhaupt an Oma, Opa etc rausgeben? Der Umgang sollte doch mit dem KV stattfinden..
Danke, kristallstern
Mitglied inaktiv - 20.08.2011, 10:29
Antwort auf:
"Übergabe" Kind
Hallo,
ich halte ein Herausgaberecht nur gegenüber dem KV als gegeben. Es sei denn im Urteil steht etwas anderes.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2011
Antwort auf:
"Übergabe" Kind
hallo
der kv wird doch sicher nach der arbeit kontakt zu den kindern haben oder nicht?
so haben sie auch etwas von oma und uroma,ist doch eigentlich schön oder ist das ein problem für dich?
Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 12:40
Antwort auf:
"Übergabe" Kind
hi,
ich habe dann ein problem, wenn ich nicht informiert werde darüber. die kinder freuen sich auf ihren papa und sind jedesmal stinksauer, wenn dieser beide nicht abholt. und meistens sehen sie an solchen tagen ihren vater für ne halbe stunde. er wollte auf biegen u brechen diesen tag. da hätte ich was besseres anstellen können mit meinen kindern, zumal sie nur bei der uroma abgeschoben werden. kontakt haben sie nicht zu dieser person. es geht doch einfach darum, das an einem umgangstag der vater sich zeit nehmen sollte. es kann ja mal vorkommen. aber nicht fast jedesmal...
Mitglied inaktiv - 22.08.2011, 00:15