Sehr geehrte Frau Bader,
wir haben folgendes Problem. Wir haben mehrere Schreiben wo drin steht das wir zum 01.09. ein Kitaplatz bekommen. Ich habe auch ein Vertrag zum 01.09. unterschrieben, der Vertrag musste dableiben für die gegenunterschrift.
Jetzt bekommen wir den Kitaplatz nicht zum 01.09., weil mein neuer Arbeitsvertrag erst zum 01.12. beginnt und somit haben sie den Kitavertrag handschriftlich ohne Zustimmung zum 16.11. geändert.
Als wir persönlich da waren haben sie uns gesagt, das der Kitaplatz eh frei bleibt bis zum 16.11..
Was kann ich jetzt machen.
Mfg
Cindy
von
Rocktde1
am 08.08.2017, 10:30
Antwort auf:
Trotz Zusage Kitaplatz jetzt Probleme
Hallo,
wann ist denn das Kind geboren und warum soll der Kindergartenplatz bis zum 16. November frei bleiben?
In welchem Umfang ist denn der Platz?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2017
Antwort auf:
Trotz Zusage Kitaplatz jetzt Probleme
Hallo. Das Kind ist am 03.07.2016 geboren. Das war die Aussage von dem Amt.
Lg
von
Rocktde1
am 08.08.2017, 21:10
Antwort auf:
Trotz Zusage Kitaplatz jetzt Probleme
Achja und der Platz wäre auf das minimum also bei uns ist das 30 stunden.. der bruder ist ja im moment auch nur 30 stunden in der kita..
Was kann ich noch machen?
Lg
von
Rocktde1
am 08.08.2017, 21:13
Antwort auf:
Trotz Zusage Kitaplatz jetzt Probleme
Worin genau siehst du das Problem?
Wenn du wieder arbeitest hast du einen Betreuungsplatz. Ok, die Eingewöhnungszeit von 2 Wochen ist recht kurz, aber vielleicht lässt sich da mit der Stadt oder KiTa nochmal reden?
Der Vertrag zum 1.9. ist nur gültig, wenn er auch von der Gegenpartei unterschrieben ist. Allein dadurch, dass du ihn unterschrieben hast, ist er noch nicht rechtsgültig.
von
chrissicat
am 09.08.2017, 05:22
Antwort auf:
Trotz Zusage Kitaplatz jetzt Probleme
Eine nachträgliche Änderung eines Vertrages NACHDEM dieser von einer Seite unterschrieben ist, ist aber auch fragwürdig.
So oder so hat das Kind einen RECHTSANSPRUCH auf halbtägliche Betreuung sobald es ein Jahr alt ist - und das ist es eben ab dem 1.09.17. Auf den Umstand würde ich mal nett hinweisen. Das die TE zu dem Zeitpunkt keinen Job hat ist unerheblich.
Mitglied inaktiv - 09.08.2017, 07:00