Hallo,
ich bekomme vorr. am 8.januar 2017 mein 2.kind.
Momentan bin ich noch in Elternzeit (hab 17 Monate genommen) und fange leider erst Mitte September wieder Vollzeit an. Damit ich mein Elterngeld erhöhe möchte ich erst im Dezember in Mutterschutz gehen.
Verbessert sich dadurch auch mein Mutterschutzgeld? Wenn es anhand der Monate August, September, Oktober berechnet wird schaut es ja eher schlecht aus, besser wäre für mich September, Oktober, November!
Viele Grüße, Sarah
von
sarah-marina
am 06.05.2016, 22:03
Antwort auf:
Trotz Mutterschutz arbeiten -> anderer Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld?
Hallo,
Sie bekommen das MG ja in gleicher Höhe wie den Lohn und können einfach aucf die Ausklammerung verzichten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2016
Antwort auf:
Trotz Mutterschutz arbeiten -> anderer Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld?
du weißt doch jetzt noch gar nicht wie es dir gesundheitlich im Dezember geht, dass du noch arbeiten könntest. Und wäre dein Arbeitgeber denn damit einverstanden? Die letzten Wochen sind normalerweise sehr beschwerlich, man kriegt kaum Luft und braucht diese Schutzfrist nicht umsonst um sich auszuruhen.
Mitglied inaktiv - 07.05.2016, 10:24
Antwort auf:
Trotz Mutterschutz arbeiten -> anderer Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld?
Hm... der AG muss da gar nicht zustimmen, die Mutter kann freiwillig bis zum letzten Tag (= Tage der Geburt) arbeiten wenn sie das will.
beim ersten Kind habe ich bis zum letzten Tag gearbeitet und bin nur deshalb nicht mehr bei der Arbeit erschienen, weil morgens beim Aufstehen die Blase platzte...
Beim 2. Kind war ich dann die letzten 2 Wochen vor ET zuhause.
Und "leicht" war mein Job nicht mit 200-400 km Autofahren jeden Tag, erfolgsorientierte Bezahlung. etc.
Gruß
D
von
desireekk
am 09.05.2016, 15:50