Trotz Beschäftigungsverbot als Heilpraktikerin freiberuflich arbeiten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Trotz Beschäftigungsverbot als Heilpraktikerin freiberuflich arbeiten?

Hallo Frau Bader, es wurden bereits ähnliche Fragen gestellt, trotzdem möchte ich gern folgende Frage stellen: ich habe ein Beschäftigungsverbot bekommen (Tätigkeit im Büro, sehr lange Autofahrten) und möchte mich in dieser Zeit als Heilpraktikerin selbstständig machen. Es handelt sich also um eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit für wenige Stunden pro Woche. Kann mein jetziger Arbeitgeber rechtlich gesehen dagegen etwas in der Hand haben? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Schöne Grüße, Sandra

von Ssssandra am 19.02.2018, 18:09



Antwort auf: Trotz Beschäftigungsverbot als Heilpraktikerin freiberuflich arbeiten?

Hallo, ich halte dieses Beschäftigungsverbot für anfechtbar. Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber prüft, ob ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Die langen Anfahrten sind ein privates Problem und somit nicht von Belang. Eine Bürotätigkeit, die zu einem Beschäftigungsverbot führt, ist nach den neuen strengen Regeln selten. Und wenn Sie eine Bürotätigkeit nicht ausführen können, aber parallel eine Ausbildung machen wollen, bei der man genauso sitzen muss, würde ich als Arbeitgeber diese nicht erlauben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2018



Antwort auf: Trotz Beschäftigungsverbot als Heilpraktikerin freiberuflich arbeiten?

Was sieht denn dein Av zum Thema nebenberufliche Tätigkeit vor? Danach richtet sich alles weitere, Gruss D

von desireekk am 19.02.2018, 18:12



Antwort auf: Trotz Beschäftigungsverbot als Heilpraktikerin freiberuflich arbeiten?

Sehr lange Autofahrten sind eigentlich keine Gefährdung, die vom Arbeitsplatz ausgeht, sondern dein privates Problem. Du könntest ein Zimmer am Arbeitsort nehmen. Das ist schon schräg, für eine Bürotätigkeit ein BV zu bekommen und sich dann selbständig machen zu wollen. Dein AG wird not amused sein.

Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 20:39



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