Hallo Frau Bader,
ich soll von meinem Arbeitgeber aus einen Änderungsvertrag unterschreiben da ich ab sofort wieder 8 Std. in der Woche arbeiten gehe.
Er sagte das ich somit auf meinen alten Arbeitsvertrag verzichten würde, und ich nach den 2 Jahren keinen Anspruch mehr auf meine Stelle als Filialleiterin und auch nicht den Anspruch auf eine Vollzeitstelle habe.
Werde ich wirklich benachteiligt das ich wieder arbeiten gehe?
von
FitzeFatze
am 14.07.2014, 21:43
Antwort auf:
Tritt nach einem Änderungsvertrag automatisch wieder der "alte" Vertrag ein?
Hallo,
in EZ?
Grds. kann man den Änderungsvertrag auf die EZ befristen oder eben nicht, dann gilt er dauerhaft
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.07.2014
Antwort auf:
Tritt nach einem Änderungsvertrag automatisch wieder der "alte" Vertrag ein?
Ja, bei einem Änderungsvertrag ist das so!
Du änderst ja deinen Vollzeitvertrag auf einen Teilzeitvertrag.
Wenn du unterschreibst, hast du keinen Vollzeitvertrag mehr.
Wenn du derzeit in Elternzeit bist und währenddessen arbeiten möchtest, dann vereinbart ihr einen Zusatzvertrag!
Eine zusätzliche Vereinbarung für die Dauer der Elternzeit. Darin könnt ihr zB aufnehmen, dass der alte Vertrag davon nicht berührt wird.
In dem Fall bliebe dein Vollzeitvertrag erhalten!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.07.2014, 23:39