Trennungsunterhalt für Noch-Ehemann?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Trennungsunterhalt für Noch-Ehemann?

Hallo Frau Bader, hier ein paar Fakten: Seit 3 Jahren getrennt, Scheidung wird jetzt beantragt. 2 Kinder (10 und 12) leben bei mir. Noch-Ehe-Mann hat sich Anfang Januar arbeitslos gemeldet (davor selbständig) Arbeitsamt stellt nun Antrag auf Trennungsunterhalt. Ich arbeite Vollzeit. Muss ich meinem Nochmann Unterhalt zahlen, obwohl er arbeiten könnte? Ich beziehe volles Kindergeld, er zahlt gar keinen Kindesunterhalt. Es wurde nie UV beantragt. Wie hoch ist mein Risiko, ihm Unterhalt zahlen zu müssen, obwohl er selbst unterhaltspflichtig ist?? Danke

von maryplysch am 18.01.2015, 14:13



Antwort auf: Trennungsunterhalt für Noch-Ehemann?

Hallo, in der Trennung ist die Wahrscheinlichkeit höher. Er hat grds. eine Erwerbsobliegenheit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2015



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