Trennung während der väterlichen Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Trennung während der väterlichen Elternzeit

Hallo Fr. Bader, Bei mir hat sich folgende Situation ergeben: Ich bin 24 Jahre alt und habe eine 8 Monate alte Tochter. Ich habe nach der Geburt 7 Monate Elternzeit genommen und jetzt ist der Kindsvater aktuell für 7 Monate in Elternzeit. Allerdings haben wir uns jetzt getrennt, und ich würde gerne mit meiner Tochter ausziehen und wieder für sie zu Hause bleiben anstatt zu Arbeiten. Jetzt meine Frage: Ist es möglich erneut Elterngeld für die verbliebenen 7 Monate zu beziehen und wieder zu Hause zu bleiben obwohl man schon gearbeitet hat? Brauche ich die Zustimmung des Kindsvaters da er ja wieder arbeiten gehen müsste dies aber nicht will? Müsste ich einen neuen Antrag stellen oder wird der bereits gestellte Antrag einfach verlängert? und noch eine Frage beschäftigt mich jetzt: Wie hoch stehen die Chancen des Vaters das alleinige Sorgerecht zu erwirken? Ich würde mich um eine schnelle Auskunft Ihrerseits sehr freuen! Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 19.08.2011, 01:51



Antwort auf: Trennung während der väterlichen Elternzeit

Hallo, wie Sabine schreibt - das ist schwierig. Bei einer Trennung kann der KV auch darstellen, dass das Kind bei ihm den Lebensmittelpunkt hat-mglw. möchte er das Kind behalten. Sicherlich können Sie ihn aber nicht zwingen, die EZ abzubrechen und selber zu nehmen. Da gibt es auch Probleme mit dem AG (kein Anspruch auf Verlängerung u der EG-Stelle. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2011



Antwort auf: Trennung während der väterlichen Elternzeit

Kniffelig: Du bist nach den 7 Monaten wieder komplett zurück gegangen in deinen Vollzeitjob? Oder machst du Teilzeit in Elternzeit? Bei der Anmeldung der Elternzeit (EZ) musst du dich verbindlich auf 2 Jahre festlegen. Hast du nur 7 Monate angemeldet, dann verzichtest du quasi auf den Rest. Damit bräuchtest du nun die Zustimmung deines AG, wenn du wieder EZ machen möchtest. Beim Elterngeld kannst du nur noch nicht-ausgezahlte-Monate beanspruchen! Wenn du also schon 7 Monate (von den max 14) genommen hast und der Vater des Kindes schon 1, kannst du max noch sechs bekommen. Ich vermute allerdings, dass das nicht so einfach geht. Man bekommt Elterngeld (EG) nämlich nur, wenn man min 2 Monate nimmt. Nimmt der Vater nun nur noch den 1 Monat, weil du zB heute ausziehst, dann müsste er das Geld eigentlich zurückzahlen. Da ihr aber beide den EG-Antrag unterschrieben, die Sache also gemeinsam beschlossen habt, dürfte es da Schwierigkeiten geben. "Verlängern" kann man deinen Antrag auf EG jedenfalls nicht. Schließlich ist dein vereinbarter Teil an EZ und EG ja schon rum. Ihr müsstet einen Änderungsantrag stellen. Und ich kann auch nicht sagen, inwieweit der AG des Kindsvaters der spontanen Rückkehr aus der Elternzeit nachkommen muss, "nur" weil ihr euch getrennt habt. Schließlich gelten die Anmeldefristen zur Planungssicherheit des AG. Eine evtl extra eingestellte Ersatzkraft müsste ja genauso schnell wieder gekündigt werden. Wie gesagt: kniffelig! Und ohne weitere Informationen kann doch keiner sagen, wer welche Chancen hat, das alleinige Sorgerecht zu erhalten... Sorry! Gruß Sabine

von SumSum076 am 19.08.2011, 09:37



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