Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich momentan in einer etwas problematischen Situation. Mein Lebenspartner (mit dem ich nicht verheiratet bin) und ich haben im Mai diesen Jahres einen gemeinsamen Sohn bekommen. Der Vater steht in der Geburtsurkunde, ich habe jedoch das alleinige Sorgerecht.
Nun ist es mir durch bestimmte Umstände nicht mehr möglich, die Beziehung mit meinem Partner weiterhin aufrecht zu erhalten, weshalb ich mich von ihm getrennt habe. Er wird aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, mein Sohn bleibt selbstverständlich bei mir.
Da ich bis Mai 2014 in Elternzeit bin, bekomme ich Elterngeld in Höhe von rund 1200€. Mein Ex-Partner ist seit April diesen Jahres arbeitslos/arbeitssuchend und bezieht ALG 1 von rund 900€/Monat.
Nun meine Frage: Habe ich in dieser Konstellation denn überhaupt eine Chance auf finanzielle Unterstützung durch den Kindsvater?
Ich habe schon mehrmals gelesen, dass Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt nur bezahlt werden muss, wenn man über einen bestimmten Eigenbehalt hinaus verdient.. Bei uns ist die Situation zudem auch so, dass ich mehr Geld verdient habe und ich dadurch auch mehr Elterngeld zu Verfügung habe, als er ALG bekommt.
Dazu kommt, dass ich recht hohe Ersparnisse habe..er im Gegensatz hat einen Schufaeintrag und ist dabei, monatlich seine Schulden abzustottern.. unser gemeinsames Leben habe prinzipiell ich finanziert.
Die Beziehung ist nicht gerade freundschaftlich auseinander gegangen, weshalb ich keine Hoffnung auf ein Entgegenkommen seinerseits habe.
Was raten Sie mir, wie ich in dieser Situation am besten vorgehen sollte?
Vielen Dank im Voraus!
mfg
von
alenab
am 20.11.2013, 00:00
Antwort auf:
Trennung in Elternzeit, Kindsvater arbeitslos, was steht mir zu?
Hallo,
da beim Kindesvater wenig Unterhalt zu erwarten ist, bis er eine neue Tätigkeit findet, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.
Daran ändert sich nichts, wenn Sie wieder arbeiten. Das würde nur Einfluss haben auf den Betreuungsunterhalt, den Sie zur Zeit sowieso nicht erhalten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2013
Antwort auf:
Trennung in Elternzeit, Kindsvater arbeitslos, was steht mir zu?
Ich würde gerne noch eine Frage hinterherschieben: Wie verhält es sich, wenn ich ab Mai nächsten Jahres wieder anfange zu arbeiten? allerdings nur noch halbtags?
von
alenab
am 20.11.2013, 00:10
Antwort auf:
Trennung in Elternzeit, Kindsvater arbeitslos, was steht mir zu?
Hallo
Du kannst Unterhaltsvorschuss beantragen.
Das sind meine ich aktuell 133€ im Monat.
Zahlen tun sie das 72 Monate, der Vater muss es dort zurückzahlen irgendwann.
Dein Ex wird sich um eine Arbeit bemühen müssen.
Geh zum Jugendamt und richte eine Beistandschaft ein, die kümmern sich dann kostenlos um die Finanzen des Kindes.
Und helfen auch um eine Umgangsregelung zu schaffen wenn ihr das alleine nicht schafft.
1200 Elterngeld plus Vorschuss und Kindergeld. Damit seid ihr vorerst abgesichert.
Ob Du dann wirklich nur halbtags oder mehr arbeiten musst wirst Du dann ausrechnen müssen.
von
Sternenschnuppe
am 20.11.2013, 06:37
Antwort auf:
Trennung in Elternzeit, Kindsvater arbeitslos, was steht mir zu?
ich würde vorsorglich das aufenthaltsbestimmungsrecht für das kind beantragen.
manchmal kommen männer auf komische ideen und beantragen erst das sorgerecht und dann das abr.
dann ist es plötzlich nicht mehr so selbstverständlich dass dein sohn bei dir bleibt.....
ich denke mal, dass du finanziell nichts zu erwarten hast, auch eine erhöhte erwerbsobliegenheit kann nicht erzwungen werden und hört sich erst mal nur gut an.
viel erfolg!
Mitglied inaktiv - 20.11.2013, 18:47
Antwort auf:
Trennung in Elternzeit, Kindsvater arbeitslos, was steht mir zu?
Das kann sie nicht beantragen, sie hat es doch derzeit alleine.
Wenn sie Hauptbezugsperson ist, dann ist auch der Verbleib des Kindes unstrittig, und bis er das Sorgerecht hat sind eh Fakten geschaffen.
von
Sternenschnuppe
am 20.11.2013, 19:35
Antwort auf:
Trennung in Elternzeit, Kindsvater arbeitslos, was steht mir zu?
ich würde dem lieber einen schritt voraus sein und das Jugendamt informieren.
auch hauptbezugspersonen können sich ändern, gerade wenn der mann arbeitslos ist....er braucht bloß auf die 50/50 regelung bestehen, gerade wenn es um Geld geht. geschaffene Fakten nützen da nicht immer und müssen v.a. nicht dauerhaft bleiben....nur weil das Baby jetzt noch klein ist.
ich hab das schon mehrfach im Bekanntenkreis miterlebt.
Mitglied inaktiv - 21.11.2013, 08:46