Hallo FRau Bader,
Mein Sohn wird im Juli 2 Jahre und ich leben mit dem Vater zusammen. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Was passiert im Falle einer Trennung?
Können wir die Zeiten in denen das Kind bei mir und bei Ihm ist selbst festlegen? Müssen wir irgendwo Bescheid geben? Beim Jugendamt etc.?
Wie sieht es mit dem Unterhalt aus, wenn mein Sohn überwiegend bei mir lebt?
Muss der Vater dann Unterhalt zahlen? Kann man das allein absprechen, oder muss das das Jugendamt festlegen??
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 21.04.2012, 14:33
Antwort auf:
Trennung bei gemeinsamen Sorgerecht
Hallo,
wenn Sie sich einig sind, ist das schön. Dann können Sie es auch selbstständig festlegen, wann das Kind bei wem ist.
auch den Unterhalt kann man frei vereinbaren, wenn man dann keine staatlichen Hilfen parallel in Anspruch nimmt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.04.2012
Antwort auf:
Trennung bei gemeinsamen Sorgerecht
wenn ihr euch in allem einig seid, könnt ihr euch trennen, zusammen sein, trennen....unterhalt zahlen oder nicht, wie es beliebt.
das jugendamt als schiedsrichter tritt erst auf den plan, wenn einer sich dort "beschwert".
als richtlinie gibt es die düsseldorfer tabelle, nach denen würde der unterhalt vom jugendamt festgelegt werden.
solltest du allerdings schriftlich auf unterhalt verzichten, das ist sittenwidrig, das geht nicht.
auch wenn du zb alg2 beantragen solltest, würde es wichtig werden, was der kv an unterhalt zahlt.
lange rede:
ich würde es einen anwalt oder das jugendamt regeln lassen.
beides. umgang und unterhalt.
Mitglied inaktiv - 21.04.2012, 17:10