hallo, ich bin derzeit alleinerziehende Mutter von einer Tochter (1 Jahr alt) und bin bis zum 10.Juli noch in Elternzeit und beziehe ALG II. Das Thüringer Erziehungsgeld kann ich erst für den 15. Monat nach der Elternzeit beantragen. Das weis ich. Folgendes Problem: Ich habe vor im August umzuziehen in einen anderen Landkreis. Bin derzeit noch ohne Job und weis nicht ob sich bis dahin etwas ändert. Wäre also zuhause. Soll ich das Thür. Erziehungsgeld noch im alten Landkreis beantragen und melde dann nur meinen Wohnsitz um? Im neuen LK habe ich ab 01.09. einen Kindergartenplatz. In der Regel ist es ja so, dass der Antrag in dem LK abgegeben werden muss wo das Kind den Kindergartenplatz hat. Möchte aber auch nicht auf die 150 Euro für den Monat Juli/August verzichten, solange ich noch in der alten Heimat bin. Meine 2. Frage: Mir stehen noch 8 Monate ALG1 zu, kann ich die ohne weiters nach der Elternzeit beantragen oder muss ich da etwas beachten? Zur Zeit bekomme ich ALG2. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von stephaniem888 am 24.05.2013, 15:35