Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen unbefristeten Vollzeitvertrag und bin derzeit im ersten Jahr Elternzeit, welche ich gerne um noch ein jahr verlängern würde. Ich würde meinem Arbeitgeber gerne mitteilen, das ich wenn dann nur für max. 20st. IN meinem 2. Elternzeitjahr zurück kommen , da ich meine Vollzeitstelle nich verlieren möchte(1. Frage: geht das?). Wenn dies bei meinem AG nicht möglich ist, ist dieser dann verpflichtet mich freizustellen, damit ich bei einem andern AG 20 St. arbeiten könnte? Kann ich einfach so meine Elternzeit verlängern obwohl ich zunächst nur ein Jahr beantragt habe? Leider habe ich keine ander Möglichkeit, da mein Kind nicht länger betreut werden kann. Wenn ich allerdings die Elternzeit beende und nur 20 St. arbeiten gehe, wurde mir schon gesagt, das meine Vollzeitstelle dann weg ist, dies ist nicht mein Wunsch. Gibt es eine bestimmt Formulierung die ich bei meinem Anschreiben an meinen AG beachten sollte? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von kalamo am 19.02.2014, 20:53