Frage: Teilzeitvertrag nach Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich gerade in meinem dritten Jahr in Elternzeit und arbeite in Teilzeit. Vor der Geburt hatte ich einen unbefristeten 40-Wochenstunden-Vertrag. Aktuell arbeite ich 24 Stunden. Da ich mich noch in Elternzeit befinde, ruht mein regulärer Vertrag. Mit Beendigung meiner Elternzeit würde ich meine Wochenstundenanzahl gerne auf 30 Stunden erhöhen. Als ich dieses Thema ansprach, sagte mir mein Vorgesetzter, dass eine Erhöhung meiner Stunden aktuell nicht möglich ist bzw. es vom Vorstand nicht gewünscht ist, die Arbeitsstunden in meinem Team zu erhöhen. Mein Arbeitgeber möchte meinen ruhenden Vertrag in einen Teilzeit-Vertrag ändern (24 Wochenstunden, so wie mein aktueller Elternzeit-Vertrag). Rein juristisch hätte ich ja das Recht, auf 40 Wochenstunden zu beharren, oder? Allerdings möchte ich meinen Arbeitsplatz natürlich ungern einklagen. Einige Monate nach Ablauf meiner Elternzeit wird intern umstrukturiert, so dass mein Vorgesetzter anschließend eher die Chance sieht, meine Wochenstunden erhöhen zu können. Ich scheue mich allerdings davor, meine 40 Stunden zunächst komplett auf 24 reduzieren zu lassen, da ich befürchte auch danach keine Erhöhung mehr zu bekommen (und aktuell hätte ich zumindest noch das Recht). Welche Möglichkeiten hätte ich aus Ihrer Sicht (ohne mich auf einen juristischen Kampf mit dem Unternehmen einzulassen)? Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort und bedanke mich bereits jetzt ganz herzlich. Viele Grüße Elsa

von Elsa F. am 03.03.2016, 16:14



Antwort auf: Teilzeitvertrag nach Elternzeit

Hallo, den alten Vertrag auf keinen Fall ändern! Vllt. die TZ auf zB 6 Mo. befristen und dann neu schauen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.03.2016



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