Hallo Frau Bader,
ab 2018 arbeite ich nach 2 Jahren Elternzeit wieder bei meinem alten AG für 20 Stunden an 4 Tagen. Ich werde dann auch einen Job bei einem anderen AG auf 450 Euro-Basis ausüben. Entweder komplett an einem Tag oder auf verschiedene Tage verteilt.
Was muss ich dabei beachten?
Urlaubstage? Urlaubsregelung? Regelung bei Krankheit?
Bei einem zweiten Kind werden ja beide Verdienste fürs Elterngeld angerechnet, richtig?
Ich freue mich auf Ihre Tipps.
von
Sonja_1
am 01.11.2017, 23:30
Antwort auf:
Teilzeitstelle und 450 Euro Job - was beachten
Hallo,
der alte Ag muss dem Minijob zustimmen.
Ansonsten sind Urlaubstage etc alles getrennt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2017
Antwort auf:
Teilzeitstelle und 450 Euro Job - was beachten
Das hat er bereits getan. Wäre es aus Ihrer Sicht besser, die Arbeitszeit flexibel zu handhaben (z.B. 5 Std in der Woche) oder wäre es einfacher zu sagen, dass man an einem bestimmten Tag arbeitet? Habe gelesen, dass bei flexibler Arbeitseinteilung die Urlaubstage komplizierter zu berechnen sind.
Ich will ex so einfach wie möglich handhaben, so dass es zu keinerlei Streitigkeiten kommen kann.
von
Sonja_1
am 04.11.2017, 13:01