Sehr geehrte Frau Bader, während der Elternzeit meines Sohnes habe ich Teilzeit bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Aufgrund meiner 2. Schwangerschaft habe ich die Elternzeit zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist beendet. In meinem Vertrag steht unter Nebenabrede: "Während der Elternzeit der Arbeitnehmerin vom 01.02.2014 bis 18.01.2015 beträgt das individuelle regelmäßige Jahresarbeitszeit-Soll 51,28% der tarifvertraglichen Referenzarbeitszeit. Nach dem 18.01.2015 gilt das nach §3 (Arbeitszeit) vereinbarte individuelle Jahresarbeitszeitsoll." Meine Frage ist nun: Welches Gehalt steht mir während des Mutterschutzes zu? Teilzeitentgelt oder Vollzeitentgelt? Vielen Dank für Ihre Antwort schon im vorraus.
von emmaemma am 25.09.2014, 09:19