Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich gerade in Elternzeit (mein Sohn ist 7 Monate) und beziehe Basis-Elterngeld für insgesamt 12 Monate. Beim Arbeitgeber habe ich auf Empfehlung einer Elterngeldberatungsstelle 24 Monate Elternzeit beantragt mit dem Hinweis, dass ich im zweiten Lebensjahr meines Kindes gerne wieder Teilzeit mit vor. 20 Stunden arbeiten würde. Die Beratungsstelle meinte, dass man nach diesem Zeitraum wieder Anspruch auf die Aufstockung der Stundenzahl auf die frühere Anzahl, d.h. in meinem Fall eine Vollzeitstelle, hat. Mein Arbeitgeber meinte nun, dass ich bei Stundenreduktion keinen Anspruch mehr auf eine Vollzeitstelle habe. Können Sie mir sagen, was nun stimmt? Vielen Dank Angelika
von Angelika_mit_Leopold am 04.10.2016, 11:40