Teilzeitarbeit während der Elternzeit u.a.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitarbeit während der Elternzeit u.a.

Hallo, meine Tochter wurde am 14.01. 1 Jahr alt und geht seit dem 10.01. in die Krippe. Elternzeit habe ich für insgesamt 3 Jahre beantragt, möchte nun jedoch wieder Teilzeit 25 Stunden/Woche arbeiten gehen. Das hab ich meinem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt. Sie haben gesagt, dass ich dann einen Aushilfsvertrag bekomme. Nun meine Fragen: - ist das mit dem Aushilfsvertrag in solchen Fällen üblich? - muss ich auf irgendetwas besonders achten (inhaltlich)? - ist das Gehalt Verhandlungssache oder errechnet sich das von meinem vorherigen Bruttogehalt? Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Sonja

Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 16:49



Antwort auf: Teilzeitarbeit während der Elternzeit u.a.

Hallo, 1. Nein, es ist ein TZ-Vertrag bis zum Ende der EZ üblich 2. Auf die Befristung 3. Anteilig vom alten Lohn Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2011



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