Hallo, unser Sohn kommt im Juli zur Welt und ich habe für 2 Jahre EZ beantragt. Ich habe aktuell vor, bereits im ersten Jahr der EZ (evtl. nach 6-7 Monaten) Teilzeit zu arbeiten. Ic habe mir das aber bei meinem Arbeitgeber offen gelassen, da dies mein erstes Kind ist und ich noch nicht einschätzen kann, ob ich nach der Geburt immer noch bereit bin so früh wieder in den Job einzusteigen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich diese Teilzeit Arbeit im Elterngeld Antrag bereits angebe, da es ja noch sehr vage ist? Ich kann den Antrag so wie ich verstanden habe, ja immer noch ändern, wenn dann bekannt ist, ob und wann ich in Teilzeit arbeite und wieviel Geld ich dann verdienen werde oder? Viele Grüße, Tanja K
von TanjaKl am 29.03.2020, 21:45