Teilzeitarbeit und Urlaub nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitarbeit und Urlaub nach Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zu Teilzeitarbeit und Urlaub nach der Elternzeit. Ich habe meinem Arbeitgeber bereits vor sechs Monaten mitgeteilt, dass ich nach meiner Elternzeit (endet am 26. Juli 2014) in Teilzeit, 25h/Woche, zurück möchte. Es ist ein sehr großes Unternehmen. Wir haben vor zwei Wochen gesprochen und mir wurde eine Stelle angeboten, die aber bei weitem nicht der entspricht, die ich vor der Elternzeit hatte (Projektleitung). Mir wird jetzt die unterste Stelle in der Abteilung angeboten (Projektassistenz), mit dem Argument, alles andere wäre zu viel Arbeit und in Teilzeit nicht machbar. Ich habe zwei kleine Kinder, die im September in den Kindergarten kommen (ich befinde mich im Ausland und komme jetzt zurück). Eine Betreuungsmöglichkeit für meine Kinder für Ende Juli bis September, wenn sie in den Kindergarten kommen, besteht nicht. Für diese Zeit möchte ich meinen Resturlaub (gesammelt vor Elternzeit) und Urlaub 2014 nehmen. Das nimmt mein Arbeitgeber jetzt als Argument, damit ich die angebotene Stelle akzeptiere (ich zitiere: Sie kommen mir ja schon ein Stück weit entgegen, wenn ich so spät die Arbeit aufnehme). Meine Fragen: 1. Muss ich diese Stelle akzeptieren? Ich habe extra früh angefragt, damit sie mich nicht vergessen und einplanen können. 2.Wie ist es mit dem Gehalt? Ich habe Angst, dass sie mir auch weniger zahlen, da mein aktuelles Gehalt der angebotenen Position natürlich nicht entspricht (hat mein Arbeitgeber während der Elternzeitteilzeit bei einer Kollegin so gemacht) 3. Können sie meinen Urlaubswunsch als Druckmittel einsetzen bzw. sogar verweigern? Ich brauche den Urlaub, um meine Kinder zu betreuen. Ich bin alleine, mein Mann muss noch im Ausland bleiben.Das ist meinem Arbeitgeber auch schon lange bekannt. Ich feiere lediglich meinen Urlaub ab, sie schenken mir keine Zeit... Frau Bader, wie steht es um mich? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.

von sptzchen am 02.06.2014, 02:55



Antwort auf: Teilzeitarbeit und Urlaub nach Elternzeit

Hallo, Sie haben Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz, allerdings nur im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Das kommt wesentlich darauf an,was in Ihrem Vertrag steht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2014



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