Frage: Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit von 3 Jahren endet Mitte Juli und ich will in meinem alten Job (39 Std.Woche) allerdings in Teilzeit wieder einsteigen. Generell ist Teilzeitarbeit bei uns möglich. Meine Cheffin will meine gewünschten 12 Stunden pro Woche allerdings nicht wie von mir gewünscht auf drei feste tage fixieren, sondern mich flexibel 3 Vormittage pro Woche einplanen. D.h. mal Montag, Dienstag und Mittwoch, dann wieder Mittwoch, Donnerstag und Freitag usw. Meine Frage ist nun, darf der Arbeitgaber einen so flexibel und für mich völlig unplanbar beschäftigen, wenn ich das so nicht wünsche? Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 16.06.2011, 21:29



Antwort auf: Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo, nein. Anspruch auf feste Tage haben Sie aber auch nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2011



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