Teilzeitarbeit in der Elternzeit beantragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitarbeit in der Elternzeit beantragen

Sehr geehrte Frau Bader, im Januar soll unser 2. Kind geboren werden. Ich würde dann 2 Jahre Elternzeit und ab April 2017 (also im 2. Jahr) zusätzlich Arbeit in Teilzeit beantragen. Leider habe ich dazu noch ein paar Fragen: 1) Habe ich in den 2 Jahren Kündigungsschutz 2) Ist es ausreichend das Schreiben innerhalb einer Woche nach Geburt beim Arbeitgeber abzugeben oder muss ich es im Vorfeld mit dem AG besprechen 3) ist der AG verpflichtet mich Teilzeit zu beschäftigen (AN > 15, langjährige Betriebszugehörigkeit 4) was passiert wenn es in den 2 Jahren zu einer Umstrukturierung in der Firma kommt und die AN plötzlich < 15 sind, ist er dann immer noch verpflichtet? 5) muss ein neuer Zusatzvertrag geschlossen werden oder reicht es wenn mir der Arbeitgeber meinen Antrag auf Elternzeit mit Teilzeit schriftlich genehmigt 6) was ist wenn ich während der Teilzeit krank bin oder das Kind krank wird, bekomme ich dann Fehlzeiten bezahlt oder nur die gearbeiteten Stunden? 7) habe ich während der Teilzeitarbeit Anspruch auf Urlaub 8) Ich schaffe mein Kind im 2. Jahr in die Krippe, kann ich in dem Schreiben den Standardsatz "Ich bestätige, das mein Kind im eigenen Haushalt lebt und von mir betreut wird?" trotzdem mit schreiben, oder soll ich den lieber weg lassen? 9) kann ich im 2. Jahr Elternzeit mich noch für ein 3. Jahr mit Teilzeitbeschäftigung entscheiden (7 Wochen vor Ablauf = Frist?) 10) muss ich im Schreiben schon meine Arbeitszeit festlegen, oder kann die der Arbeitgeber bestimmen? 11) kann ich jeder Zeit meine Elternzeit aufgeben und in Vollzeit arbeiten oder sogar eine neue Arbeit annehmen und gilt dann die normale Kündigungsfrist von 4 Wochen? Vielen Dank für Ihre Antwort

von mustermann83 am 30.09.2015, 08:57



Antwort auf: Teilzeitarbeit in der Elternzeit beantragen

Hallo, 1. JA 2. Das Schreiben wegen EZ? JA 3. Wenn es keine wichtigen betriebl. Gründe gibt, ja 4. Nein 5. Reicht 6. Verstehe ich nicht. 7. Ja 8. Wofür? 9.Ja 10. AG 11.Kü-Frist Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.10.2015



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