Frage: Teilzeitarbeit in Elternzeit

Hallo. Ich habe viel stress mit meinem AG seid der Bekanntgabe der SS. Nun habe ich ihm bereits schriftlich mitgeteilt das ich direkt nach der Geburt für 3 Jahre Elternzeit nehmen möchte, ich aber gerne nach 1,5-2 Jahren in den Vormittagsstunden wieder ins Berufsleben einsteigen möchte, und ich ihm bitten möchte. Sollte dies bei ihm nicht möglich sein, ich gerne eine kurze Rückmeldung Haben möchte. Heute kam folgende Antwort: er bestätigt mir das ich direkt nach der Geburt in Elternzeit gehe, ich bitte direkt nach der Entbindung die genauen Daten zukommen lassen soll ist okay und dann HINSICHTLICH DER BEANTRAGTEN TEILZEITARBEIT MÜSSEN WIR IHNEN LEIDER MITTEILEN, DASS DIESE AUS BETRIEBLICHEN GRÜNDEN NICHT GEWÄHRT WERDEN KANN. Was bedeutet dieses genau? Er kann ja jetzt noch nicht sagen das es aus betrieblichen Gründen nicht geht oder doch? Oder verstehe ich diese Aussage falsch. Bedeutet das auch das ich nirgends anders auf Teilzeit arbeiten darf oder geht das?? Vom Prinzip her war mir klar das er mich nicht wieder in der Firma haben will sobald er die Möglichkeit hat werde ich meine Kündigung bekommen. Somit würde es mir vollkommen reichen, wenn ich woanders auf Teilzeit arbeiten kann, natürlich nicht in einem Konkurrenzunternehmen.

von Issen27 am 16.12.2013, 21:12



Antwort auf: Teilzeitarbeit in Elternzeit

Hallo, er soll Ihnen schriftlich darlegen, was für Gründe das sein sollen. Fordern Sie ihn hierzu schriftlich auf Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2013



Antwort auf: Teilzeitarbeit in Elternzeit

und ja Du darfst mit Zustimmung des Arbeitgebers bei einem anderen Unternehmen arbeiten. (Er darf die Zustimmung nicht verweigern, so lange es sich nicht um die Konkurrenz handelt) LG Peeka

von peekaboo am 17.12.2013, 09:24



Antwort auf: Teilzeitarbeit in Elternzeit

Abgelehnt hat er ja nun. Wie muss ich mich denn dann nun verhalten kann ich mir für die Elternzeit einen anderen Job auf Teilzeit suchen und sobald es geklappt hat muss ich meinen jetzigen AG nur darüber informieren oder wie lauft sowas. Natürlich keine Arbeit beim Konkurrenten. Ist klar

von Issen27 am 17.12.2013, 12:39



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