Teilzeitarbeit in Elternzeit oder nach Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitarbeit in Elternzeit oder nach Elternzeit?

Hallo, sehr geehrter Frau Bader, ich habe bisher 1 Jahr Elternzeit beantragt. Möchte danach gerne in Teilzeit arbeiten. Wie gehe ich da am besten vor? Verlängere ich meine Elternzeit und arbeite dann Teilzeit oder habe ich ohne Elternzeit mehr rechte? Ich habe 2 Chefs ein Chef möchte unbedingt das ich wieder zurückkehre egal oder ganztags oder Teilzeit, mein anderer Chef möchte mich am liebsten nicht mehr :-(. Und wird mir Teilzeit bestimmt nicht genehmigen. Nach meinem Jahr Elternzeit habe ich doch wieder das recht auf meine Stelle, aber bestimmt nicht Teilzeit oder? Hatte vorher 100%. Mein Sohn wurde am 28.4.2015 geboren und hätte somit noch die Möglichkeit meine Elternzeit zu verlängern, da ich ja noch bis zum 28.1. die 3 Monatsfrist einhalten könnte. Aber bringt mir die Verlängerung meiner Elternzeit etwas? Ich sollte nach dem Jahr wieder Teilzeit arbeiten gehen aus finanziellen Gründen und ganztags geht nicht und möchte ich nicht. Es gibt ja auch die Möglichkeit Teilzeit schriftlich zu beantragen und wenn sich meine Firma einen Monat vor Arbeitsbeginn nicht schriftlich absagt dann gilt das doch als Zusage, oder? Soll ich pokern und das tun? Oder was raten Sie mir, was kann ich tun? Desweitern hätte ich noch eine Frage. Ich habe von einem Kollegen erfahren das alle in der Firma eine Gehaltserhöhung bekommen haben in der Zeit in der ich in Elternzeit bin - steht mir die Gehaltserhöhung dann auch zu? Über eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar - vor allem zu meinem ersten größerem Problem. Danke und liebe Grüße

von ninaa66 am 10.01.2016, 21:03



Antwort auf: Teilzeitarbeit in Elternzeit oder nach Elternzeit?

Hallo, Sie haben das Problem, dass es keinen Anspruch auf Verlängerung gibt. Am besten wäre es, zu verlängern u in der EZ in TZ zu arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2016



Antwort auf: Teilzeitarbeit in Elternzeit oder nach Elternzeit?

Elternzeit bedeutet immer Kündigungsschutz. Aber : Du hast kein Recht auf Verlängerung, das wäre reine Kulanz. Erst Geburten ab 07/2105 haben das Recht darauf. Teilzeit darf nur abgelehnt werden wenn es betrieblich begründet werden kann. Arbeitszeiten sind allerdings Verhandlungssache. Du kannst Wünsche nennen, der AG ist aber nicht verpflichtet diese umzusetzen. Mein Rat : Fahre persönlich hin zum netten Chef, bespreche alles mit ihm, nehme Deinen Teilzeitwunsch und Zeiten schriftlich mit und lass es abstempeln ( 2x , einmal für Dich ) und bitte um zeitnahe schriftliche Bestätigung. Dann soll er das mit dem anderen Chef klären. Kommt ihr nicht zusammen, müsstest Du rechtlich bis zum 28.01. selbst kündigen, weil Du den alten Vertrag nicht mehr erfüllen möchtest.

von Sternenschnuppe am 10.01.2016, 21:26



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