Hallo Frau Bader,
Ich bin in einem festen Arbeitsverhältnis und befinde mich im 2 ten Jahr der Elternzeit.Mit Genehmigung des Hauptarbeitgebers habe ich eine Teilzeitbeschäftigung angenommen(30%).Wird bei einer erneuten Schwangerschaft dieses Gehalt für die Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 mit angerechnet?
Bin mir unsicher,da es ja ein Verdienst in Elternzeit ist.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
von
Sora16
am 15.10.2016, 11:06
Antwort auf:
Teilzeitarbeit in Elternzeit,Anrechbung auf Elterngeld Kind2?
Hallo
Ausgeklammert werden nur die Monate mit Eg Bezug.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2016
Antwort auf:
Teilzeitarbeit in Elternzeit,Anrechbung auf Elterngeld Kind2?
Natürlich wird es angerechnet. Damit bekommst Du auf jeden Fall mehr Elterngeld als wenn Du innerhalb der EZ nicht arbeiten würdest. Da Kind 1 ja auf jeden Fall älter ist wie 2 Jahre wenn Kind 2 geboren wird - in Deinem falle - würdest Du ohne Verdienst sonst nur Mindestsatz von 300 € bekommen plus Geschwisterbonus bis Kind 1 halt 3 Jahre alt ist. Jetzt mit Teilzeit wird es dann mehr wie Mindestsatz.
Mitglied inaktiv - 15.10.2016, 12:03
Antwort auf:
Teilzeitarbeit in Elternzeit,Anrechbung auf Elterngeld Kind2?
Vielen Dank schon einmal für die Info...ich hatte Zweifel weil es ja ein Verdienst aus der Elternzeit, in der ich ja gar nicht arbeiten müsste ist.
von
Sora16
am 15.10.2016, 14:05