Hallo, mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit wurde abgelehnt, da man in dem Unternehmen keine Stelle für mich finden kann. (Dies ist der dringende betriebliche Grund) , wobei das glaube ich nicht wirklich einer ist, oder? Ich werde nun meinen Anwalt konsultieren und schauen was er machen kann. Ich überlege nur, soll ich mich gerichtlich auf eine Stelle einklagen, oder, es scheint dem Unternehmen nicht besonders gut zu gehen, versuchen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu erhalten. (Ich bin über 12 Jahre in den Unternehmen). Wie sehen Sie die Chance auf eine Wiedereinstellung bei einer Klage? Gibt es hier Beispiele, dass dies der richtige Weg ist? Oder sollte man lieber versuchen einen vernünftigen Aufhebungsvertrag zu machen. Ich habe noch 2 Jahre Elternzeit vor mir. Danke
Mitglied inaktiv - 27.01.2011, 20:39