Hallo Frau Bader, mein Mann hat nach der Geburt unseres Sohnes die ersten beiden Monate ELternzeit genommen und musste somit seinen verbindlichen Antrag für die ersten zwei Jahre einreichen. Er hat ab Juli diesen Jahres eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 50% beantragt. Nun ist es jedoch so, dass wir durch eine neue Betreuungeinrichtung bei uns im Ort diese Reduzierung der Elternzeit nicht mehr bräuchten. Kann er nun von sich aus sagen, er verzichtet oder ist er verpflichtet, wenn sein Arbeitgeber diese 50% ermöglich auch anzunehmen? Vielen Dank bereits im Vorfeld, Pipa
Mitglied inaktiv - 27.01.2011, 21:20