Teilzeitantrag/ Keine Rückmeldung innerhalb der 4 Wochen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitantrag/ Keine Rückmeldung innerhalb der 4 Wochen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mir vor einigen Wochen schon einmal einen Ratschlag bei Ihnen geholt. Ich bin noch in der Elternzeit und muss im Februar wieder arbeiten. Dann ist meine dreijährige Elternzeit vorbei. Ich habe dieses Jahr im September einen Antrag auf Teilzeit gestellt für NACH der Elternzeit. Ich möchte also NICHT während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Mein Arbeitgeber hat sich jetzt nach knapp 2 Monaten bei mir gemeldet und mir etwas angeboten, das ich so nicht annehmen kann da ich in diesem Umfang keine Betreuung für meine Tochter habe. Ausserdem hat er mir durch die Blume mitgeteilt, dass ich gekündigt werde sollte ich seinem Vorschlag nicht zustimmen. Ich dachte, dass er sich mit seinem Nichtmelden innerhalb der 4 Wochen automatisch zugestimmt hat. Dies habe ich ihm so auch gesagt. Er ist der Meinung, dass die 4 Wochenfrist dann gilt, wenn ich IN der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Mein AG sagt bei Teilzeit NACH der Elternzeit gilt die Regel 2 Monate vorher melden. Bitte helfen Sie mir. Es wäre absolut wichtig für mich.

Mitglied inaktiv - 12.11.2015, 16:44



Antwort auf: Teilzeitantrag/ Keine Rückmeldung innerhalb der 4 Wochen

Hallo, Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über den Teilzeitwunsch geeinigt haben, und versäumt es der Arbeitgeber, den Antrag spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich abzulehnen, verringert sich die Arbeitszeit wie vom Arbeitnehmer gewünscht („positive Entscheidungsfiktion“). Der Arbeitgeber muss sich damit abfinden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber auf den Antrag gar nicht reagiert. Der Arbeitnehmer sollte seine Arbeitszeit nach Ablehnung durch den Arbeitgeber jedoch nicht eigenmächtig verkürzen, da der Ärger mit dem Arbeitgeber vorprogrammiert ist und es sogar zu fristlose Kündigungen wegen Arbeitsverweigerung kommen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2015



Antwort auf: Teilzeitantrag/ Keine Rückmeldung innerhalb der 4 Wochen

Der AG hat Recht. Was hat er denn angeboten ? Wenn er Dir kündigt wäre das sogar besser, eigentlich müsstest Du kündigen und würdest eine Sperre beim Arbeitsamt riskieren.

von Sternenschnuppe am 12.11.2015, 17:41



Antwort auf: Teilzeitantrag/ Keine Rückmeldung innerhalb der 4 Wochen

Er hat mir angeboten zwei volle Tage mit jeweils 8 Stunden zu arbeiten. Er weiß genau, dass das nicht geht. Ich wäre durch den Berufsverkehr vor neun nicht im Büro und der Kindergarten hat" NUR " bis halb fünf auf. Wie bitte soll ich mein Kind dann pünktlich abholen oder die Arbeitsstunden erfüllen? Ausserdem wurde mir eine ganz doofe Stelle angeboten. Die wollen mich loswerden das ist Fakt.

Mitglied inaktiv - 12.11.2015, 20:55



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Warum sollte ich kündigen? Das wäre doch blöd?!

Mitglied inaktiv - 12.11.2015, 20:56



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Die muss Deine alte Stelle zunalten Konditionen freigehalten werden. Also Vollzeit, alte Position. Teilzeit gewährt er ja, Du hast keinen Anspruch auf Verteilung der Stunden nach Deinen Wünschen. Fazit : Du willst / kannst den Vertrag nicht erfüllen, also musst Du auch kündigen. Der Arbeitgeber ist ja gewillt Dir Arbeit zu geben. Lass Dir alles bescheinigen vom AG, welche Zeiten, plus Betreuungsvertrag und mit Glück gibt es keine Sperre beim Amt.

von Sternenschnuppe am 13.11.2015, 08:25



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Es ist jetzt aber so( ich habe es oben gar nicht erwähnt), dass ich wieder schwanger bin und eh nur für 2 Monate zurückkehre. Es ist noch nichts unterschrieben wegen Teilzeit etc. Kann ich dann für die zwei Monate wieder in Vollzeit arbeiten? Hab ich jetzt noch einen Anspruch auf meinen Vollzeitvertrag?

Mitglied inaktiv - 13.11.2015, 09:09



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Ja, solange nix anderes unterschreiben ist. Solltest Du rasch dem AG mitteilen, der muss ja planen.

von Sternenschnuppe am 13.11.2015, 09:15



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Also ist das Kind dann doch betreut ? 2x 8 Stunden geht nicht sagst Du, und jetzt geht Vollzeit ?

von Sternenschnuppe am 13.11.2015, 09:17



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Nein, natürlich nicht. Mein Kind ist so oder so nicht betreut. Weder 2x8 noch fur Vollzeit. Es hat mich nur interessiert ob ich den Anspruch auf Vollzeit noch hätte weil der Teilzeitvertrag dann ja auch nach meiner neuen Elternzeit für Kind nummer zwei gilt. So lange nichts unterschrieben ist gilt der alte Vertrag?

Mitglied inaktiv - 13.11.2015, 09:34



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P.s. Ich weiß von meiner Freundin aus dem Betriebsrat, dass der plan ist mich am ersten Tag nach der Elternzeit zu kündigen. Sie haben das Angebot fur 2x8 nur gemacht als Vorwand. Ich habe gestern mitgeteilt, dass ich schwanger zurückkehre. Die Reaktion nicht besonders erfreulich.

Mitglied inaktiv - 13.11.2015, 09:38



Antwort auf: Teilzeitantrag/ Keine Rückmeldung innerhalb der 4 Wochen

Klar, der ruht doch nur in der Elternzeit. Andere Verträge gelten erst, wenn sie unterschrieben sind. Ändert aber an Deinem Problem nix. Du musst jetzt handeln ! Drei Monate vor Ende der Elternzeit muss man kündigen, wenn man den Job nicht antreten kann oder will, ansonsten kann es böse Konsequenzen haben. Schadenersatz etc.

von Sternenschnuppe am 13.11.2015, 09:39



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Das ist total egal was sie planen. Du wirst arbeiten müssen wenn Du jetzt nicht handelst oder mögliche Knsequenzen tragen. Sie können dir gar nicht kündigen, da schwanger. Bleibt arbeiten oder selbst kündigen.

von Sternenschnuppe am 13.11.2015, 09:41



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Ich will ja arbeiten....aber die werden sich mit mir nicht einig werden....extra nicht. Die wollen mich ja loswerden....was ja nun nicht geht....die meinen es gäbe absolut nichts anderes als diese stelle als Empfangsdame für 2 mal 8 Stunden. Glaub ich aber nicht. Das entspricht meiner alten stelle so rein gar nicht.

Mitglied inaktiv - 13.11.2015, 09:51



Antwort auf: Teilzeitantrag/ Keine Rückmeldung innerhalb der 4 Wochen

Du hast aber keinen Anspruch auf Wunschzeiten. Der AG erfüllt alle Vorgaben, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Zieh die 2 Monate durch, oder kündige. Abgesehen davon hast Du ja auch noch Resturlaubstage aus dem alten Mutterschutz und auch dem neuen dann. Es wären bei zwei Monaten ja nur 16 Tage etwa. Dann nimmst Du Elternzeit für Kind 2 und suchst Dir bequem was neues.

von Sternenschnuppe am 13.11.2015, 09:56



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Wieviel Urlaubstage habe ich denn im neuen Mutterschutz? Und vom alten Mutterschutz habe ich auch noch welche? Ich werde die zwei Monate dann wohl irgendwie durchziehen müssen....im Notfall bin ich eben krank...

Mitglied inaktiv - 13.11.2015, 10:04



Antwort auf: Teilzeitantrag/ Keine Rückmeldung innerhalb der 4 Wochen

Dein letzter Satz ist der Grund, warum es viele Schwangere schwer haben. Genau solche Aktionen führen dazu, dass ich als Chef keine Frauen im gebärfähigen Alter einstellen wollen würde. Zur Not schaffe ich es irgendwie eine Betreuung für die zwei Tage zu finden wäre die bessere Antwort.

von Sternenschnuppe am 13.11.2015, 10:35



Antwort auf: Teilzeitantrag/ Keine Rückmeldung innerhalb der 4 Wochen

Nö warum? Die wollen mich doch kündigen???!!! Ich habe sogar angeboten an drei tagen zu kommen und habe dafür sogar eine Betreuung...halt nur nicht für volle 8 Stunden. Das klappt zeitlich nicht weil der Kindergarten nur bis halb fünf auf hat. Und ich durch die Lange Fahrt niemals um halb fünf im Kiga wäre....

Mitglied inaktiv - 13.11.2015, 11:34



Antwort auf: Teilzeitantrag/ Keine Rückmeldung innerhalb der 4 Wochen

...angekündigter Betrug! Macht sich immer gut als Grund einer sofortigen Kündigung - auch einer Schwangeren! Und macht sich auch gut, beim Vorstellungsgespräch! Gruß Sabine

von SumSum076 am 13.11.2015, 13:27



Antwort auf: Teilzeitantrag/ Keine Rückmeldung innerhalb der 4 Wochen

Im Grunde genommen gilt folgendes: 1. Dein AG MUSS Dir die VZ-Stelle freihalten für nach die EZ. Willst Du, oder kannst Du nicht VZ arbeiten, dann müsst ihr euch einig werden wie es TZ weitergeht und ob überhaupt. Wahlmöglichkeiten wie Dein Chef dich einzusetzen hat, hast du keine. Dein Chef hat seinen Zug gemacht, das kannst Du annehmen oder ablehnen. Nimmst Du an, musst Du dir überlegen wie du es mit der Betreuung schaffst. Wenn der Kindergarten nicht auslangt, hast Du unter Umständen einen Anspruch auf Randzeitenbetreuung durch eine Tagesmutter. oder man findet privat eine Lösung wie zB Großeltern, Kindesvater (den sollte es ja auch noch geben), Nachbarn, Freunde, Babysitter oder auch Nanny. Gleiches gilt im übrigen für den Fall das Du Vollzeit arbeiten willst. Lehnst Du ab, dann musst Du kündigen. Dein AG ist absolut im Recht und würde sich über diese Steilvorlage einen Ast freuen. Weil, da schwanger bist Du (nahezu) unkündbar, selber kündigen darfst Du aber jederzeit. Und bekommst dann, genau wie bei einer verschuldeten Kündigung zB wegen Arbeitsverweigerung, eine Sperre beim Arbeitsamt. Und wenn Du jetzt schon sagst, dann lasse ich mich krankschreiben oder ähnliches, und dein Chef bekommt das mit oder ist ein echtes Arsch, dann braucht er das nur kontrollieren lassen. Das recht hat er nämlich auch. Mein Rat, suche eine Lösung für die VZ-Option. sei es durch irgendeine Betreuung, sei es durch Überbrücken durch Urlaubstage, sei durch unbezahlten Urlaub. Weil, das Mutterschaftsgeld für Kind 2 berechnet sich nämlich nach dem dann geltenden Arbeitsvertrag. Wenn Du VZ hast, gibt es das volle Mutterschaftsgeld, wen Du TZ machst, eben nur TZ-Mutterschaftsgeld. Elterngeld ist eh einerlei, weil das wird eh nur Mindestsatz werden plus evtl ein paar Kröten obendrauf. Dafür warst Du zu lange daheim als das sich mit den 2 Monaten gravierende Unterschiede ergeben. So oder so, Du wirst nach der EZ von Kind2 nicht weniger Probleme bekommen, eher mehr. Denk da dann besser langfristig. Kindergartenzeiten sind Betreuungstechnisch noch locker abzudecken, eher jedenfalls als wenn ein Kind zur Schule geht. Wenn Du jetzt schon so unflexibel bist, wird das mit 2 Kindern keinen Deut besser. Im Gegenteil, also da an neuen Job denken oder eben eine Lösung für die Betreuung zweier Kinder - die zu unterschiedlichsten Zeiten nach Hause kommen.

Mitglied inaktiv - 13.11.2015, 18:47



Antwort auf: Teilzeitantrag/ Keine Rückmeldung innerhalb der 4 Wochen

Na, wie soll der Chef das rausbekommen? Ich halte davon auch nichts. Stell dir vor du bist durch geänderte Umstände nach der neuen Elternzeit auf deinen Job angewiesen, dann macht es mit Sicherheit einen besseren Eindruck wenn der AG gesehen hat, dass du trotz kurzfristigem Arbeitseinsatz anwesend warst anstelle mit Abwesenheit geglänzt hast. Ich an deiner Stelle würde die Zähne zusammenbeißen und die zwei Monate Vollzeit arbeiten . Dann bekommst du für die zwei Monate vollen lohn und während des mutterschutzes auch.

von Murkelrams am 13.11.2015, 19:08



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