Frage: Teilzeitanspruch

Hallo Frau Bader, ich bin zum 2. Mal schwanger (30. SSW) und arbeite in einer Firma mit 7 Angestellten, die zusätzlich 3 Selbstständige beschäftigt. Bis zur Geburt meines ersten Kindes habe ich Vollzeit gearbeitet (unbefristeter Vertrag) und war dann ein Jahr in Elternzeit komplett zu Hause. Anschließend habe ich wieder begonnen, in Teilzeit zu arbeiten. Mein Vertrag wurde wie folgt ergänzt: "XY wird ab ... teilzeitig tätig sein. Monatliche Arbeitszeit ... Stunden." Dieser Vertrag enthält keine Befristung und das Wort Elternzeit wird nicht erwähnt. Dann wurde meine Stundenzahl erhöht und es gab deshalb eine 2. Vertragsergänzung. Auch hier keinerlei Befristung. Die Elternzeit hatte ich zunächst bei Geburt meines ersten Kindes für 2 Jahre angemeldet (1 Jahr ganz freigestellt, 1 Jahr Teilzeit). Nach Unterzeichnung meines 2. Ergänzungsvertrages habe ich fristgemäß angemeldet, dass ich auch bis zum 3. Geb. meines 1. Kindes (im Herbst 2011) Elternzeit nehmen werde und in dieser Zeit weiter Teilzeit arbeiten möchte. Diese Anmeldung hat mein AG unterschrieben. Nun möchte ich nach Geburt meines 2. Kindes wieder ein Jahr zu Hause bleiben und dann zu meiner momentanen Stundenanzahl in Teilzeit zurückkehren. Meine Frage ist, habe ich dieses Mal eine Anspruch auf die Rückkehr in Teilzeit? Nach dem 1. Kind hatte ich ja keinen Anspruch, da die Firma zu klein ist. Nun habe ich ja aber einen unbefristeten Teilzeitvertrag. Oder ist in diesem Fall mein Vollzeitvertrag von vor Eintritt der ersten Schwangerschaft maßgeblich? Und spielt es eine Rolle, dass ich in der Anmeldung des 3. Jahres Elternzeit nichts davon geschrieben habe, dass ich auch nach der Elternzeit weiter Teilzeit arbeiten möchte? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

von Rübe08 am 29.04.2011, 11:28



Antwort auf: Teilzeitanspruch

Hallo, bitte die Hinweise lesen u allgemeiner fragen. Verträge darf ich hier nicht auslegen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2011



Antwort auf: Teilzeitanspruch

Grundsätzlich mal besteht ja zurzeit noch dein Vollzeitvertrag. Er ruht bis Herbst 2011, da du Elternzeit angemeldet hast. Daher gelten deine Teilzeitvereinbarungen auch nur für die Dauer der Elternzeit für Kind 1. Demnach hast du nach der Geburt des 2. Kindes keinen Anspruch darauf, auf die Teilzeitstelle zurückzukehren. Der Anspruch auf die Vollzeitstelle besteht allerdings schon. Gruß Sabine

von SumSum076 am 29.04.2011, 22:13



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