Ich habe nach meiner Elternzeit einen Teilzeitantrag befristet auf ein Jahr gestellt.Kann ich nach Ablauf des Jahres ,unter Berücksichtigung der Fristen, einen erneuten befristeten Antrag auf Teilzeit stellen ? Muß mir Teilzeit dann wieder gewährt werden ?
von otti am 22.11.2013, 11:01