Hallo Frau Bader, Derzeit befinde ich mich im ersten Elternzeitjahr. Ich hatte einen Antrag für 2 Jahre Elternzeit gestellt, gleichzeitig mit dem Wunsch im 2 Elternzeitjahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu gehen. Jetzt würde ich doch gerne im zweiten Jahr nicht arbeiten. Wie formuliere ich dies rechtlich richtig? Muss ich in diesen Schreiben dann direkt auch schon Stellung zum 3 Jahr nehmen und auch schon detailliert sagen, ob ich im dritten Jahr in Teilzeit während Elternzeit arbeiten will und wieviel Stunden. Da ich noch nicht zu 100% weiss wie ich das dritte Jahr gestalten möchte, würde ich dies gerne offen lassen. Ohne jedoch irgendein Anspruch zu verlieren. Ich hatte mir folgende Formulierung überlegt: Mit Schreiben von xx.habe ich neben der Beantragung der Elternzeit für meines Kindes xx einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit für das zweite Elternzeitjahr beantragt. Vom Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit im zweiten Elternjahr nehme ich Abstand, ich würde gerne mein zweites Elternjahr ohne eine Teilzeitbeschäftigung ausführen. Über eine etwaitige Verlängerung des 3 gesetzlichen Elternzeitjahr oder die Beantragung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit werde ich Sie rechtzeitig benachrichtigen. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf für die Teilzeitarbeit in Eternzeit für das zweite Elternjahr in schriftlicher Form. Kann ich das so schreiben, ohne das ich irgendwelche Ansprüche auf das dritte Jahr oder auf Teilzeitarbeit während Elternzeit verliere? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Vielen Dank.
von Jemals am 24.01.2015, 21:07