Hallo Frau Bader, Ich möchte fragen, ob folgende Vorgehensweise zu Elternzeit, Teillzeit während der Elternzeit und Teilzeit nach der Elternzeit möglich ist bzw. ob ich darauf bei meinem Arbeitgeber einen Anspruch habe? 1. Entbindung 24.10.17 2. Beantragung Elternzeit für 3 Jahre vom 24.10.17 – 23.10.20 (in dieser Zeit Kündigungsschutz) Wie ist hier die Frist zur Beantragung? 3. Teilzeitarbeit vom 24.1.19 (also ab 16. Lebensmonat des Kindes) bis 23.10.20 (also Ende der Elternzeit) beim bisherigen Arbeitgeber für 20 Stunden. Habe ich hierauf einen rechtlichen Anspruch? Muss mich der AG während der dreijährigen Elternzeit in Teilzeit zu 20 Stunden anstellen? Habe ich bis Ende der dreijährigen Elternzeit Kündigungsschutz, wenn ich in Teilzeit arbeite? 4. „Normale“ Teilzeitarbeit vom 24.10.20 (also nach der Elternzeit) unbefristet auf Dauer. Habe ich Anspruch auf Fortführung der Teilzeit (20 Stunden) nach der Elternzeit? Normalerweise tritt ja dann wieder der „normale“ Arbeitsvertrag in Vollzeit in Kraft. Jedoch möchte ich dann von meinem generellen Teilzeitrecht (das jeder Arbeitnehmer beantragen kann) Gebraucht machen. Wie ist hier die Frist zur Einreichung? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen bzw. Ihre Meinung, ob diese Vorgehensweise so möglich ist und ich darauf jeweils einen rechtlichen Anspruch habe? Das Ganze ist leider doch recht kompliziert und mir kann keiner so richtig weiterhelfen. Beste Grüße.
von schmunzelhase am 13.07.2017, 22:31